OGD - Open Data Österreich
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Dachflächen mit Summen potenzieller Eignungsflächen für thermische Solaranlagen bzw. Photovoltaikanlagen [m2] und den Summen der potenziellen Energieträger [kWh] und Kollektorflächen [m2] bzw. Leistungen [kWp] für beide Anlagentypen
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Die wasserrechtlich bewilligten Anlagen als geocodierte Punktinformationen des Wasserinformationssystems. (INSPIRE Annex III)
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Naturschutzgebiete lit.b (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. b). Urwaldreste, Moore, anmoorige Flächen oder Sümpfe.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Flächenwidmungspläne - Nutzungsarten; Rechtsgültige Pläne; Lieferungen nach alter Schnittstelle und Schnittstelle 2007. Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen. Die Daten werden von Raumplanern bzw. Gemeinden über ein Portal hochgeladen und in den Geodatenpool integriert. Die Daten sind nicht zwingend aktuell. INSPIRE Annex III.
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UNESCO-Welterbestätten nach der UNESCO-Welterbekonvention. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit. Es ist ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument und besitzt mit 187 Vertragsstaaten universelle Gültigkeit. Leitidee der Konvention ist es, die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde, die in einer Liste geführt werden, nicht als Eigentum eines Staates anzusehen, sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit (www.unesco.at) (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Wasserschutzgebiete des Wasserinformationssystems, Flächen mit wasserrechtlicher Genehmigung im Wasserbuch. (INSPIRE Annex III)
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Dieses Entwicklungsprogramm hat die Festlegung von überörtlichen Vorgaben zum raumverträglichen Ausbau der Windenergie in der Steiermark zum Ziel. Die Inhalte der Geodaten haben am 16.November 2019 Rechtskraft erlangt. (INSPIRE Annex III)
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Geschützte Landschaftsteile gemäß § 12 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Geschützte Landschaftsteile (1) Ein Teilbereich der Landschaft, der 1. das Landschaftsbild besonders prägen, beleben oder gliedern, 2. naturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen, 3. mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bilden oder 4. als Grünfläche in einem verbauten Gebiet zur Erholung dienen und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltenswürdig sind, können von der Behörde zu geschützten Landschaftsteilen erklärt werden. Als geschützte Landschaftsteile können seit der Neu-Erlassung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes im Jahre 2017 insbesondere auch Ökoflächen aus Flurbereinigungs- und Grundzusammenlegungsverfahren unter Schutz gestellt werden. Dabei sind die z.B. Böschungsflächen, Heckenstreifen, Feldraine, Feuchtflächen und Feldgehölze jeweils Bestandteile von lokalen Biotopverbundsystemen. Die Flächen sind damit vor Zerstörung oder unrechtmäßiger Aneignung besser gesichert. Die Unterschutzstellungsverfahren erfolgen grundsätzlich im Zuge der konzentrierten Verfahren der Agrarbezirksbehörde bzw. durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Biotopkartierung 2001 - 2003. Selektive Biotopkartierung in den Bezirken Deutschlandsberg, Hartberg, Liezen, Murau und Weiz innerhalb von 22 Gemeinden. (INSPIRE Annex III)
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Fischereireviere bzw. Fischereirechtsinhaber. (INSPIRE Annex III