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  • Siedlungsgebiete (=Kläranlagenstandort) mit einem Einwohnerwert größer gleich 2.000 EW60; Datenstand: Kommunale Abwasserrichtlinie der EU - 91/271/EWG - Österreichischer Bericht 2022 (Referenzjahr 2020)

  • Verbreitung der Moor-Biotoptypen in Österreich im Raster der floristischen Kartierung; Angabe von Präsenz/Absenz pro Rasterzelle (ca. 5*6 km); Verbreitung nur für ausgewählte Biotoptypen verfügbar, alle anderen Biotoptypen nur in naturräumlichen Verbreitungsangaben verfügbar; Systematik nach dem Katalog der österreichischen Biotoptypen. * Moore * Acker * Grünland * Wald * Gebüsch * Gewässer und technische Biotoptypen

  • Störungen und Scherzonen vom Typ GE.GeologicFault im Maßstab 1:50000 in Österreich

  • Der Österreichische Waldentwicklungsplan ist ein wesentliches Instrument der Forstlichen Raumplanung, die durch vorausschauende Planung dazu beitragen soll, sämtliche Waldfunktionen nachhaltig und bestmöglich zu erhalten und zur Geltung zu bringen. Die vier im Österreichischen Forstgesetz (§ 6 Abs. 2 ForstG 1975) beschriebenen Waldfunktionen werden bewertet und die im vorrangigen öffentlichen Interesse stehende Funktion wird als Leitfunktion dargestellt. Nutzfunktion (grün): Insbesondere die wirtschaftlich nachhaltige Produktion des Rohstoffes Holz. Schutzfunktion (rot): Insbesondere der Schutz vor Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen Bodenabschwemmung und -verwehung, Geröllbildung und Hangrutschung. Wohlfahrtsfunktion (blau): Einfluss des Waldes auf die Umwelt, Ausgleich des Klimas und Wasserhaushaltes, Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser. Erholungsfunktion (gelb): Erholungsraum für Waldbesucher. Die Wertigkeit ist durch eine Wertziffer, die den Grad des öffentlichen Interesses an der jeweiligen Funktion zum Ausdruck bringt, zu qualifizieren. Für die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion wird die Wertigkeit jeweils durch Wertziffern (0= kein öffentliches Interesse, 1=geringes öffentliches Interesse, 2=erhöhtes öffentliches Interesse, 3= besonderes öffentliches Interesse) definiert. Die Nutzfunktion unterliegt keiner mehrstufigen Bewertung und ist dann die Leitfunktion, wenn keine der drei anderen Funktionen eine hohe Wertigkeit (Wertziffer 3) hat.

  • Standorte, an welchen Abfall behandelt wird, gesammelt wird, oder anfällt, sowie Standorte, an welchen Abwässer gereinigt werden, und Standorte mit Emissionen in Luft und/oder Wasser.

  • Naturräumliche Gliederung Österreichs nach 7 Hauptzonen und 10 Unterregionen, Credits: SAUBERER, N., GRABHERR, G. 1995: Fachliche Grundlagen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Österreich. Schwerpunkt Lebensräume. Report des Umweltbundesamtes 115.

  • Abgrenzung Skigebiete in Österreich (Stand 2008), Credits: http://www.bergfex.at/oesterreich/

  • Bestimmte Standorte für industrielle Produktion, insbesondere durch die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) erfasste Anlagen

  • Punktverortung der Golfplätze Österreichs gemäß Handbuch des Golfverbandes Österreich (Stand: 2011) anläßlich der Aktualisierung von CORINE Land Cover, Credits: Handbuch des österreichischen Golfverbandes (2011)

  • Biotopkartierung 1 (Basis ÖK 50 - BIODIGITOP1). (INSPIRE Annex III)