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  • Gebiete, die nach den EU-Naturschutzrichtlinien nominiert oder verordnet wurden.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Zonen, im Geltungsbereich der überarbeiteten Gebiete, in denen die Gewinnung von Kiesen nur bei Einhaltung der definierten fachlichen Vorbehalte möglich ist. Vorbehaltsbereiche wurden lediglich in den überarbeiteten Bereiche (z.B. Zentralraum 2020) ausgewiesen. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Naturschutzgebiete lit.a (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. a).Alpine Landschaften, Berg, See und Flusslandschaften. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Naturparke sind Landschaftsräume zum Schutz der Natur und sollen den Erholungs-, Bildungs- und Erlebniswert für den Menschen erhöhen. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Zonen, in denen die Gewinnung von Kiesen nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich ist. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt. In den darauf folgenden Überarbeitungen (z.B. Zentralraum 2020) finden sich keine Konfliktzonen, jedoch ergänzend Vorbehaltszonen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Naturräumliche Landschaftsgliederung. (Gliederung nach LIEB 1991). Nähere Informationen zur Gliederung siehe https://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/845251/DE/ . (INSPIRE Annex III)

  • Zonen, in denen für den Fall einer geplanten Kiesgewinnung, das Landschaftsbild besonders zu beachten ist. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt. In den darauf folgenden Überarbeitungen (z.B. Zentralraum 2020) finden sich keine Konfliktzonen, jedoch ergänzend Vorbehaltszonen. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Gebiete gemäß Altlastensanierungsgesetz (ALSAG). Vom Landeshauptmann gemeldete Altablagerungen (alte Deponien) und Altstandorte (ehemalige Fabriken), die vor 1989 kontaminiert sein können, werden nach Durchführung einer Gefährdungsabschätzung und Feststellung einer erheblichen Gefährdung für die Umwelt und Gesundheit (nach Bewertung durch das Umweltbundesamt) als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten vom Bundesminister in der AltlastenVO ausgewiesen. Die Bewertung der Dringlichkeit von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden mittels drei Prioritätenklassen unterschieden. Eine Einstufung in die Prioritätenklasse 1 bedeutet die höchste Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen. Nach Bestätigung des Sanierungserfolges werden die Daten zur Altlast vom Umweltbundesamt aktualisiert und in der AltlastenVO vom Bundesminister als "sanierte oder gesicherte Altlast" gekennzeichnet.

  • Siedlungsgebiete (=Kläranlagenstandort) mit einem Einwohnerwert größer gleich 2.000 EW60; Datenstand: Kommunale Abwasserrichtlinie der EU - 91/271/EWG - Österreichischer Bericht 2022 (Referenzjahr 2020)

  • Internationale Einheit für Bearbeitungs-, Koordinations- und Darstellungszwecke der Wasserrahmenrichtlinie; umfasst den österreichischen Anteil an den Internationalen Flussgebietseinheiten; aggregierte Einzugsgebiete für die Gewässer Donau, Rhein und Elbe;