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  • Lage der Profillinien zu den bodengeophysikalischen Messungen der GeoSphere Austria, differenziert nach Art der geophysikalischen Messung

  • Der Datensatz repräsentiert die oberflächennahen Geologischen Einheiten Österreichs im Maßstab 1:200 000. Derzeit deckt der Datensatz die Bundesländer Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, Burgenland, Steiermark, Vorarlberg und Teilbereiche Tirols ab.

  • Rot-gelb schraffierte Funktionsbereiche (Überflutungsflächen, die wesentlich zum Hochwasserabfluss beitragen und deren Abflusswirkung dazu beiträgt, im durch den funktionierenden Hochwasserabfluss entlasteten Gebiet das Gefährdungspotenzial zu verringern oder bei denen im Falle von abflussbeeinträchtigenden Maßnahmen negative Auswirkungen auf das Abflussverhalten des Gewässers zu erwarten sind, welche das Schadenspotenzial erhöhen könnten) und weisen auf die Restgefährdung beispielsweise bei Überschreiten des Schutzgrades bzw. erhöhte Schadenswirkung bei Versagen von Schutzmaßnahmen hin), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Datenstand: Oktober 2020

  • Verordnete Lawineneinzugsgebiete Österreichs: Unter einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 2 ForstG) sind Schneemassen zu verstehen, die bei raschem Absturz auf steilen Hängen, Gräben u. ä. infolge der kinetischen Energie oder der von ihnen verursachten Luftdruckwelle oder durch ihre Ablagerung Gefahren oder Schäden verursachen können. Das Einzugsgebiet einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 4 ForstG) ist deren Nähr-, Abbruch- und Ablagerungsbereich sowie die Lawinenbahn.

  • Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) für ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 100 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV)) Dieser Datensatz wurde im 1. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie erstellt und im 2. Planungszyklus nicht aktualisiert, er ist also nicht mehr mit dem Datensatz der APSFR vergleichbar. Datenstand: 2013

  • Bewertung des zukünftigen Hochwasserrisikos ausgewiesen als Überflutungsflächen (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2024 (3. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Der Datensatz basiert auf den Inhalten der Hydrogeologischen Karte von Österreich 1:500.000. Der Punktlayer beinhaltet Quellen und Quellgruppen (ab einer mittleren Schüttung von 10 l/s) mit dem Ziel, einen Hinweis auf die Ergiebigkeit des Grundwasserleiters liefern zu können.

  • Rote Gefahrenzonen (Flächen, die durch das Bemessungsereignis mittlerer Wahrscheinlichkeit derart gefährdet sind, dass ihre ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkungen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Dieser Datensatz hängt mit den gelben Gefahrenzonen zusammen und eine Betrachtung damit wird empfohlen. Datenstand: Oktober 2020

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 300 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Der Gefahrenzonenplan (GZP) ist ein forstlicher Raumplan gemäß den §§ 8 (2) c) und 11 des ForstG sowie der GZP-VO. Er ist ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.). Er ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen und für die Abschätzung deren Dringlichkeit. Er unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.