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  • Wohnbevölkerung nach 1km ETRS-LAEA Raster für Österreich nach Alter und Geschlecht (Stand 2024-01-01). Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes.

  • Wohnbevölkerung nach 10km ETRS-LAEA Raster für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2022-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.

  • Wohnbevölkerung nach 100km ETRS-LAEA Raster für Österreich nach Alter und Geschlecht (Stand 2024-01-01). Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes.

  • Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2022-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.

  • Wohnbevölkerung nach 10km ETRS-LAEA Raster für Österreich nach Alter und Geschlecht (Stand 2024-01-01). Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes.

  • Wohnbevölkerung nach 1km ETRS-LAEA Raster für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2022-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.

  • Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach Alter und Geschlecht (Stand 2024-01-01). Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes.

  • Wohnbevölkerung nach Stadtregionen für Österreich. Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes, 1.1.2024, Stadtregionen Abgrenzung 2021.

  • Wohnbevölkerung nach 100km ETRS-LAEA Raster für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2022-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.

  • Der Layer umfasst alle von der Zahlstelle Agrarmarkt Austria festgelegte Referenzparzellen und erfasste Landschaftselemente (Landschaftselementelayers) im Sinne des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 Referenzparzelle: ist der physische Block, der als eindeutig nach außen abgrenzbar (zB Wald, Straßen, Gewässer) und durch in der Natur erkennbare, zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Flächen gebildet wird. Landschaftselementelayer: Layer mit den im GIS als Punkt oder Polygon gemäß den Definitionen laut Anlage 1 der Horizontale GAP-Verordnung digitalisierten Landschaftselementen, die sich auf Referenzflächen befinden, an eine solche unmittelbar angrenzen oder in einem Abstand von höchstens 5 m zu einer Referenzfläche liegen. Aus technischen Gründen ist das Entstehungsdatum der Geometrien für die Daten der Jahre 2015-2018 fachlich nicht zuverlässig verwendbar. Koordinatensystem der Daten im Format GeoPackage: EPSG 31287.