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Amt der Tiroler Landesregierung

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  • Das Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 regelt verschiedene naturschutzrechtliche Festlegungen. Dieser Gis-Datensatz beinhaltet folgende Schutzgebietskategorien: Landschaftsschutz-, Naturschutz-, Ruhe-, Sonderschutzgebiete, Nationalpark Hohe Tauern, Geschützte Landschaftsteile. Die Schutzgebiete (Naturschutzgesetz) sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Informationen zur Lage, Größe und Art von Biotopen dienen der Situationsbeurteilung bei diversen Planungen und Verfahren. Deshalb wurde in den Jahren 1992 bis 1997 eine vegetationskundliche Kartierung im Tiroler Dauersiedlungsraumes unterhalb 1200 Höhenmeter durchgeführt. Kartierungsbasis war das Orthofoto 1:10.000. Seit 2004 wird die Biotopkartierung aktualisiert. Neuer Erfassungsmaßstab: 1 : 4000. Die Biotopkartierung ist dem INSPIRE Datenthema Lebensräume und Biotope (Annex III) zugeordnet.

  • Nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 - kann die Bezirksverwaltungsbehörde Naturgebilde, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse gelegen ist, mit Bescheid zu Naturdenkmälern erklären. Naturgebilde in diesem Sinne sind beispielsweise alte oder seltene Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, besondere Pflanzenvorkommen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, Tümpel, Seen, Moore, Felsbildungen, Gletscherspuren, Mineralien- oder Fossilienvorkommen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und charakteristische Bodenformen, Schluchten und Klammen. Im Gegensatz zur Unterschutzstellung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die als Gebietsschutz größere Flächen umfassen und verbinden, handelt es sich bei Naturdenkmälern meist um Schutz von Einzelerscheinungen in der Landschaft. Die Naturdenkmäler sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Ausgehend von den Ergebnissen des Forschungsprojektes Land Information System Austria LISA (vgl. LISA 2014) wird im Auftrag der Tiroler Landesregierung die aktuelle Landnutzung für Tirol erstellt. Die Landnutzungen werden aus bestehenden öffentlichen Geodaten des Tiroler Rauminformationssystem tiris abgeleitet. Ziel ist es einen digitalen, homogenen, qualitätskontrollierten und aktualisierbaren Land-Monitoring-Datensatz bereit zu stellen. LISA unterscheidet dabei zwischen zwei Sets an Klassen: Bodenbedeckung und Landnutzung. Die Bodenbedeckung gibt den Ist-Zustand der Geländeoberfläche wieder und wird ausschließlich aus Fernerkundungsdatenerzeugt. Die Landnutzung hingegen stellt den tatsächlichen, vom Menschen beeinflussten oder verursachten Nutzungsaspekt der Erdoberfläche in den Vordergrund. Der Landnutzungsdatensatz wird in sechs Hauptklassen, welche als Blöcke bezeichnet werden, unterteilt: Siedlung, Verkehr, Landwirtschaft, Wald, Natürliche Flächen und Gewässer. Die Landnutzung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet

  • Standorte und Gefährdungsbereiche der SEVESO III-Betriebe in Tirol. Die "SEVESO III - Betriebe und Gefährdungsbereiche Tirol" sind dem INSPIRE Datenthema Produktions- und Industrieanlagen (Annex III) zugeordnet.

  • Die Daseinsvorsorge Tirol beinhaltet und beschreibt Informationen zu Versorgungseinrichtungen für die Bevölkerung Tirols. Dabei werden sog. Points of Interest (POIs) zur Versorgungsinfrastruktur in den Bereichen Öffentliche Einrichtungen (Gemeindeamt, Veranstaltungssaal, Schulen, Kinderbetreuung) und öffentliche Sicherheit (Polizei) im Datensatz gespeichert. Die Aktualisierung der Daseinsvorsorgeinhalte erfolgt im Zyklus von drei Jahren im Wege und über die Methode der Befragung der Gemeinden Tirols. Punktverortung von staatlichen Diensten: Gemeindeverwaltung und Schulen; Die Daseinsvorsorge ist dem INSPIRE Datenthema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste (Annex III) zugeordnet.

  • Aufgrund der Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) § 34 kann die Behörde Gebiete zum Schutz von Versorgungsanlagen ausweisen. Größere Wasserschutzgebiete sowie vom Landeshauptmann verordnete Wasserschongebiete werden seit 1995 flächenhaft erfasst. Achtung: Es gibt unzählige per Bescheid festgelegte kleine Schutzgebiete, die nicht als Polygon erfasst sind. Diese "kleinen" Schutzgebiete sind nur duch den Subtyp "Quelle mit Schutzgebiet" bzw. "Grundwasseranlage mit Schutzgebiet" an der jeweiligen Versorgungsanlage ersichtlich. Die Wasserschutzgebiete sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Die Landesregierung hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnungen Raumordnungsprogramme für eine geordnete und nachhaltige räumliche Entwicklung des Landes zu erlassen. Darin sind bestimmte Gebiete zur baulichen Freihaltung für die Landwirtschaft, Landschaft oder Ökologie vorgesehen. In anderen Gebieten ist die Widmung von Sonderflächen für Freizeit- und Sportanlagen zulässig, in den Kernzonen von zentralen Orten ist die Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren möglich. Die Überörtliche Raumordnung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Die Wasserkraftanlagen werden nach der Genehmigung durch die Wasserrechtsbehörde im Wasserbuch erfasst. Sie sind damit Teil der Wasserrechtsinformationen, die seit 1995 beim Land Tirol im digitalen Wasserbuch erfasst werden. Die Wasserkraftanlagen sind dem INSPIRE Datenthema Energiequellen (Annex III) zugeordnet.