Amt der Tiroler Landesregierung
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Gebäudebestand (Dachflächen) aus Fernerkundungsdaten Orthofoto und Satellitenbilder). Die Gebäude sind dem INSPIRE Datenthema Gebäude (Annex III) zugeordnet.
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Aufgrund der Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) § 34 kann die Behörde Gebiete zum Schutz von Versorgungsanlagen ausweisen. Größere Wasserschutzgebiete sowie vom Landeshauptmann verordnete Wasserschongebiete werden seit 1995 flächenhaft erfasst. Achtung: Es gibt unzählige per Bescheid festgelegte kleine Schutzgebiete, die nicht als Polygon erfasst sind. Diese "kleinen" Schutzgebiete sind nur duch den Subtyp "Quelle mit Schutzgebiet" bzw. "Grundwasseranlage mit Schutzgebiet" an der jeweiligen Versorgungsanlage ersichtlich. Die Wasserschutzgebiete sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.
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Aufgrund der Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) § 34 kann die Behörde Gebiete zum Schutz von Versorgungsanlagen ausweisen. Größere Wasserschutzgebiete sowie vom Landeshauptmann verordnete Wasserschongebiete werden seit 1995 flächenhaft erfasst. Achtung: Es gibt unzählige per Bescheid festgelegte kleine Schutzgebiete, die nicht als Polygon erfasst sind. Diese "kleinen" Schutzgebiete sind nur duch den Subtyp "Quelle mit Schutzgebiet" bzw. "Grundwasseranlage mit Schutzgebiet" an der jeweiligen Versorgungsanlage ersichtlich. Die Wasserschutzgebiete sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.
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Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären. Die Naturparke sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Waldkategorien Tirol beinhaltet Waldflächen die nach Schutz- und Wirtschaftswaldkriterien: Wirtschaftswald (WW), Schutzwald im Ertrag (WS2), Schutzwald im Ertrag (SIE) Schutzwald ausser Ertrag (SAE) Schutzwald ausser Ertrag: Latschen (SAEL) ausgewiesen sind. Die Waldkategorien sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.
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Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären. Die Naturparke sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Gebäudebestand (Dachflächen) aus Fernerkundungsdaten Orthofoto und Satellitenbilder). Die Gebäude sind dem INSPIRE Datenthema Gebäude (Annex III) zugeordnet.
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Ausgehend von den Ergebnissen des Forschungsprojektes Land Information System Austria LISA (vgl. LISA 2014) wird im Auftrag der Tiroler Landesregierung die aktuelle Landnutzung für Tirol erstellt. Die Landnutzungen werden aus bestehenden öffentlichen Geodaten des Tiroler Rauminformationssystem tiris abgeleitet. Ziel ist es einen digitalen, homogenen, qualitätskontrollierten und aktualisierbaren Land-Monitoring-Datensatz bereit zu stellen. LISA unterscheidet dabei zwischen zwei Sets an Klassen: Bodenbedeckung und Landnutzung. Die Bodenbedeckung gibt den Ist-Zustand der Geländeoberfläche wieder und wird ausschließlich aus Fernerkundungsdatenerzeugt. Die Landnutzung hingegen stellt den tatsächlichen, vom Menschen beeinflussten oder verursachten Nutzungsaspekt der Erdoberfläche in den Vordergrund. Der Landnutzungsdatensatz wird in sechs Hauptklassen, welche als Blöcke bezeichnet werden, unterteilt: Siedlung, Verkehr, Landwirtschaft, Wald, Natürliche Flächen und Gewässer. Die Landnutzung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet
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Informationen zur Lage, Größe und Art von Biotopen dienen der Situationsbeurteilung bei diversen Planungen und Verfahren. Deshalb wurde in den Jahren 1992 bis 1997 eine vegetationskundliche Kartierung im Tiroler Dauersiedlungsraumes unterhalb 1200 Höhenmeter durchgeführt. Kartierungsbasis war das Orthofoto 1:10.000. Seit 2004 wird die Biotopkartierung aktualisiert. Neuer Erfassungsmaßstab: 1 : 4000. Die Biotopkartierung ist dem INSPIRE Datenthema Lebensräume und Biotope (Annex III) zugeordnet.
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Nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 - kann die Bezirksverwaltungsbehörde Naturgebilde, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse gelegen ist, mit Bescheid zu Naturdenkmälern erklären. Naturgebilde in diesem Sinne sind beispielsweise alte oder seltene Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, besondere Pflanzenvorkommen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, Tümpel, Seen, Moore, Felsbildungen, Gletscherspuren, Mineralien- oder Fossilienvorkommen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und charakteristische Bodenformen, Schluchten und Klammen. Im Gegensatz zur Unterschutzstellung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die als Gebietsschutz größere Flächen umfassen und verbinden, handelt es sich bei Naturdenkmälern meist um Schutz von Einzelerscheinungen in der Landschaft. Die Naturdenkmäler sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.