environment
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Scale
Resolution
-
Ausweisung der wichtigsten Lebensraumkorridore in Österreich. Ausweisung erfolgt basierend auf einen GIS-Modell und einer expertenbasierten Validierung der Modellierungsergebnisse. Im Rahmen von Workhsops würden die Lebensraumkorridore von verschiedenen Fachabteilungen der Landesregierungen begutachtet und deren Anmerkungen einer überarbeiteten Version berücksichtigt. Das Modell stellt somit eine akkordierte und für die nächsten Jahre gültige Ausweisung der wichtigsten Lebensraumkorridore in Österreich dar. Anzumerken ist das nicht ALLE ÜBERREGIONALEN, sondern die für Österreich bedeutsamen Lebensraumkorridore ausgewiesen wurden.
-
Nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 - kann die Bezirksverwaltungsbehörde Naturgebilde, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse gelegen ist, mit Bescheid zu Naturdenkmälern erklären. Naturgebilde in diesem Sinne sind beispielsweise alte oder seltene Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, besondere Pflanzenvorkommen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, Tümpel, Seen, Moore, Felsbildungen, Gletscherspuren, Mineralien- oder Fossilienvorkommen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und charakteristische Bodenformen, Schluchten und Klammen. Im Gegensatz zur Unterschutzstellung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die als Gebietsschutz größere Flächen umfassen und verbinden, handelt es sich bei Naturdenkmälern meist um Schutz von Einzelerscheinungen in der Landschaft. Die Naturdenkmäler sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
-
Fischereireviere bzw. Fischereirechtsinhaber. (INSPIRE Annex III
-
flächenhaft abgegrenzte Trockenrasen Österreichs mit Stand 1986; Vielfach schon sehr veralterte Information, Gesamtanzahl der flächenhaft abgegrenzten Trockenrasen: 682
-
Flächig Naturdenkmäler im Burgenland (Bäume)
-
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten (pSCI = proposed Site of Community Importance) eingerichtet wird. Diese Meldung von Gebieten muß in einer sog. "Nationalen Liste Natura 2000" erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso, entsprechend der Vogelschutzrichtlinie, die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Schutzgebiete nach der Habitat-Richtlinie und Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sind sodann Bestandteil der Netzes Natura 2000. Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten. Die Europaschutzgebiete Natura 2000 Vogelschutzrichtlinie (SPA) sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
-
Die grundlegenden Daten, auf denen dieser Datensatz basiert, sind Orthophotos aus den Jahren 2021 bis 2023. Zusätzliche Hilfsdaten waren die ÖK50, die DKM (Stand 2016) und Straßen der GIP. Der Stand des verwendeten Laser DGM ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der Datensatz wird seit 2020 jährlich mit aktualisierten Luftbildern und Orthophotos einem Update unterzogen. Geplant ist mit Jahresbeginn immer eine neue aktualisierte Karten zu veröffentlichen. Erstellt nach den Walddefinition laut ÖWI - kleinste Einheit 500m² - Mindestbreite sind 10 Meter, Mindestüberschirmung 30% - Wuchshöhe ist kein Kriterium, Ausnahme: bei Neubewaldungen ( 50% einer Fläche müssen über 3 Meter hoch sein) - Erstellungszeitraum (2014-laufend) - als GML und GeoPackage
-
Badegewässer an Fliessgewässern und Seen (Ausweisung durch Bundesländer, zentrale Sammlung im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) Badegewässer sind jene Abschnitte eines Oberflächengewässers (= stehende und fließende Gewässer mit Ausnahme von Kleinbadeteichen), bei denen -mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist und -für die kein dauerhaftes Badeverbot erlassen ist oder nicht auf Dauer vom Baden abgeraten wird. Badestellen sind jene Stellen in Badegewässern, an denen die meisten Badenden erwartet werden oder an denen mit der größten Verschmutzungsgefahr zu rechnen ist. Ein Oberflächengewässer kann somit ein oder mehrere Badegewässer aufweisen. Im Bereich jedes Badegewässers befindet sich in der Regel eine Probenahmestelle (Badestelle). Badegewässer Monitoring: https://www.ages.at/themen/umwelt/wasser/badegewaesser/badegewaesser-datenbank/
-
Die Österreichische Radonpotenzialkarte wurde auf Basis von 20.000 Radonmessungen in Wohnhäusern erstellt und gibt Auskunft, wo in Österreich mit erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden gerechnet werden muss. Die Abfrage der Radonpotenzialklasse erfolgt auf Gemeindeebene (Gemeindepotenzial). In etwa 500 Gemeinden liegt ein erhöhtes Radonpotenzial vor. Abhängig vom Radonpotenzial sollen Empfehlungen sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten und Generalsanierungen beachtet werden. Gemeindegrenzen von data.gv.at;Geoland.at; CC-BY-3.0 Weitere Informationen: www.radon.gv.at
-
Grenzen der Europaschutzgebiete des Burgenlandes gemäß Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L 201 vom 22.07.1992 S. 7, in der Fassung der Richtlinie