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2011

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  • Darstellungsdienst der Naturdenkmale nach §28 (überörtlicher Bedeutung) und §29 (örtlicher Bedeutung) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Naturdenkmale sind kleinräumige Landschaftselemente, deren Erhaltung wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaft verleihen, oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind von der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde unter Schutz gestellt werden. Ist für INSPIRE gemeldet. Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Bezeichnun [Name] (String), Kategorie [Art des Naturdenkmals] (String)

  • Strecken und Streckenbezogene Daten der ÖBB, Landesbahnen, Privatbahnen und Anschlussbahnen

  • Downloaddienst für Naturdenkmale nach §28 (überörtlicher Bedeutung) und §29 (örtlicher Bedeutung) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Naturdenkmale sind kleinräumige Landschaftselemente, deren Erhaltung wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaftverleihen, oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind von der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde unter Schutz gestellt werden. Ist für INSPIRE gemeldet.

  • Ausweisung jener Abschnitte im überregional wirksamen Biotopverbund (zur Sicherstellung der Vernetzung von Lebensräumen von waldgebundenen Wildtieren mit großflächigen Habitatansprüchen), welche eine stark eingeschränkte Funktionalität aufgrund erheblicher Barrierewirkungen aufweisen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellungsdienst der Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) - Dieser Datensatz enthält folgende Schutzgebietskategorieren: Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet, Pflanzenschutzgebiet, Ruhezone, Biosphärenpark, Naturpark, Pufferzone Europaschutzgebiet und örtliches Schutzgebiet. Die Schutzziele sowie die Ge- und Verbote einzelner Schutzgebiete sind im Rechtsinformations des Bundes (RIS) zu entnehmen. Ist für INSPIRE gemeldet.

  • Dieser Darstellungsdienst unterstützt die INSPIRE Darstellungsdienst Schnittstelle.

  • Downloaddienst der Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) - Dieser Datensatz enthält folgende Schutzgebietskategorieren: Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet, Pflanzenschutzgebiet, Ruhezone, Biosphärenpark, Naturpark, Pufferzone Europaschutzgebiet und örtliches Schutzgebiet. Die Schutzziele sowie die Ge- und Verbote einzelner Schutzgebiete sind im Rechtsinformations des Bundes (RIS) zu entnehmen. Ist für INSPIRE gemeldet.

  • Naturdenkmale nach §28 (überörtlicher Bedeutung) und §29 (örtlicher Bedeutung) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Naturdenkmale sind kleinräumige Landschaftselemente, deren Erhaltung wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaftverleihen, oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind von der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde unter Schutz gestellt werden. Ist für INSPIRE gemeldet. Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 28 Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Bezeichnun [Name] (String), Kategorie [Art des Naturdenkmals] (String) Datenquelle: naturdenkmale.shp

  • Ausweisung eines überregional wirksamen Biotopverbunds zur Sicherstellung der Vernetzung von Lebensräumen von waldgebundenen Wildtieren mit großflächigen Habitatansprüchen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Europaschutzgebiete des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant