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  • Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt auf Basis des Artikels 8 der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. ihrer nationalen Umsetzung. In den Umgebungslärm-Aktionsplänen sollen nicht nur Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, sondern es sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Laut Umgebungslärmrichtlinie sind "Die in den Plänen genannten Maßnahmen ... in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer von den Mitgliedstaaten festgelegter Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen wurden". Diese Kriterien sind in Österreich beispielsweise die in der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung festgelegten Schwellenwerte für die Aktionsplanung. Für den Inhalt der Aktionspläne sind Mindestanforderungen festgelegt. Die das Aktionsplan-.Gebiet umfassenden Geometrien (Coverage-Areas) sind im Rahmen der EU-Berichterstattung zur Verfügung zu stellen. Die Beschreibung des Datenmodells und des Berichtsformats stehen unter https://www.eionet.europa.eu/reportnet/docs/noise zur Verfügung.

  • Naturschutzgebiete lit.b (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. b). Urwaldreste, Moore, anmoorige Flächen oder Sümpfe.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Dieses Entwicklungsprogramm hat die Festlegung von überörtlichen Vorgaben zum raumverträglichen Ausbau der Windenergie in der Steiermark zum Ziel. Die Inhalte der Geodaten haben am 16.November 2019 Rechtskraft erlangt. (INSPIRE Annex III)

  • Auf dem Berechnungsmodell für die strategische Lärmkartierung 2022 aufbauendes Szenario mit einer höchsten zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Lärmzonen für die Lärmindizes Lden und Lnight stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung und stellen eine Potenzialabschätzung dar. Der Datensatz unterliegt nicht der Berichtspflicht gemäß Umgebungslärmrichtlinie. In der tabellarischen Auswertung wurden die Ballungsräume abweichend von den Vorgaben des Umgebungslärm-Reportings nicht gesondert behandelt, damit die detaillierten Pegelstatistiken im Datensatz auch in den Ballungsraumgemeinden enthalten bleiben.

  • INSPIRE Downloaddienst des Landes Salzburg

  • Einzel- oder flächenhafte Elemente der Landschaft in Oberösterreich (OÖ), die durch Bescheid zum Naturdenkmal erklärt wurden.Naturdenkmäler sind erhaltungswürdige Objekte, die einene besonderen Seltenheitswert besitzen, die Landschaft in irgend einer Weise prägen oder auch kulturelle Hintergründe besitzen. Besonders in Ballungszentren spielen Naturdenkmäler eine besordere Rolle. In Oberösterreich handelt es sich vorwiegend um Bäume und Baumgruppen, aber auch geologische Formationen und Höhlen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Geschützte Naturgebilde - Flächen, Land Salzburg, INSPIRE-relevant

  • NPHT Grenzen des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant

  • Signifikante vergangene Hochwassererignisse (PFRA) ausgewiesen als Gewässerstrecken oder Punkte (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) 2019-2024 Datenstand: 2024 (3. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Naturdenkmale nach §28 (überörtlicher Bedeutung) und §29 (örtlicher Bedeutung) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Naturdenkmale sind kleinräumige Landschaftselemente, deren Erhaltung wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaftverleihen, oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind von der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde unter Schutz gestellt werden. Ist für INSPIRE gemeldet. Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 28 Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Bezeichnun [Name] (String), Kategorie [Art des Naturdenkmals] (String) Datenquelle: naturdenkmale.shp