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  • Verordnete Wildbacheinzugsgebiete Österreichs: Ein Wildbach (im Sinne des § 99 Abs. 1 ForstG) ist ein dauernd oder zeitweise fließendes Gewässer, das durch rasch eintretende und nur kurze Zeit dauernde Anschwellungen Feststoffe aus seinem Einzugsgebiet oder aus seinem Bachbett in gefahrdrohendem Ausmaße entnimmt, diese mit sich führt und innerhalb oder außerhalb seines Bettes ablagert oder einem anderen Gewässer zuführt. Das Einzugsgebiet eines Wildbaches (im Sinne des § 99 Abs. 3 ForstG) ist die Fläche des von diesem und seinen Zuflüssen entwässerten Niederschlagsgebietes sowie der Ablagerungsbereich des Wildbaches.

  • Verordnete Lawineneinzugsgebiete Österreichs: Unter einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 2 ForstG) sind Schneemassen zu verstehen, die bei raschem Absturz auf steilen Hängen, Gräben u. ä. infolge der kinetischen Energie oder der von ihnen verursachten Luftdruckwelle oder durch ihre Ablagerung Gefahren oder Schäden verursachen können. Das Einzugsgebiet einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 4 ForstG) ist deren Nähr-, Abbruch- und Ablagerungsbereich sowie die Lawinenbahn.

  • 139 Waldbodenflächen in einem gleichmäßigen Raster über Österreich verteilt.

  • Der Gefahrenzonenplan (GZP) ist ein forstlicher Raumplan gemäß den §§ 8 (2) c) und 11 des ForstG sowie der GZP-VO. Er ist ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.). Er ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen und für die Abschätzung deren Dringlichkeit. Er unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.

  • Unter einem Ereignis ist die schadensbildende Summe aller Vorgänge und Wirkungen eines Naturgefahrenprozesses zu verstehen, wenn sie in einem räumlichen, zeitlichen oder kausalen Zusammenhang stehen. Ereignisse können nach der vorwiegenden Prozessart, der Häufigkeit ihres Auftretens oder ihrer Intensität unterteilt werden. Die WLV unterscheidet die Prozessarten Wasser, Schnee, Rutschung und Steinschlag.

  • Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)

  • Die Österreichische Radonpotenzialkarte wurde auf Basis von 20.000 Radonmessungen in Wohnhäusern erstellt und gibt Auskunft, wo in Österreich mit erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden gerechnet werden muss. Die Abfrage der Radonpotenzialklasse erfolgt auf Gemeindeebene (Gemeindepotenzial). In etwa 500 Gemeinden liegt ein erhöhtes Radonpotenzial vor. Abhängig vom Radonpotenzial sollen Empfehlungen sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten und Generalsanierungen beachtet werden. Gemeindegrenzen von data.gv.at;Geoland.at; CC-BY-3.0 Weitere Informationen: www.radon.gv.at

  • Bei der gegenständlichen Daten handelt es sich um die aus dem Forschungsprojekt BEAT - "Bodenbedarf für die Ernährungssicherung in Österreich" ermittelten wertvollen landwirtschaftlichen Produktionsflächen innerhalb der Kleinproduktionsgebiete für die aktuelle klimatische Situation. Die wertvollen landwirtschaftlichen Flächenpolygone sind nach deren Nutzung (Acker oder Grünland) sowie dem Kleinproduktionsgebiet zusammengeführt. Projekt- Endbericht unter: https://dafne.at/projekte/beat (siehe Kapitel 3.6.3)

  • Bestimmte Standorte für industrielle Produktion, insbesondere durch die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) erfasste Anlagen.

  • Die grundlegenden Daten, auf denen dieser Datensatz basiert, sind Orthophotos aus den Jahren 2021 bis 2023. Zusätzliche Hilfsdaten waren die ÖK50, die DKM (Stand 2016) und Straßen der GIP. Der Stand des verwendeten Laser DGM ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der Datensatz wird seit 2020 jährlich mit aktualisierten Luftbildern und Orthophotos einem Update unterzogen. Geplant ist mit Jahresbeginn immer eine neue aktualisierte Karte zu veröffentlichen. Erstellt nach den Walddefinition laut Österreichischer Waldinventur (ÖWI) - kleinste Einheit 500m² - Mindestbreite sind 10 Meter, Mindestüberschirmung 30% - Wuchshöhe ist kein Kriterium, Ausnahme: bei Neubewaldungen ( 50% einer Fläche müssen über 3 Meter hoch sein) - Erstellungszeitraum (2014-laufend) - als GML und GeoPackage Hinweis: Eine mögliche Flächenveränderung, die aus einem Vergleich früherer Waldkartenstände abgeleitet wird, ist nicht belastbar und sollte daher nicht verwendet werden. Dies liegt insbesondere an folgenden Gründen: 1. Die Waldkarte enthält keine Informationen zur Flächenwidmung (z. B. Parkanlagen, Gartenanlagen). Solche Nutzungen lassen sich allein auf Basis der verwendeten Grundlagendaten nicht zuverlässig erfassen. 2. Die Waldkarte basiert auf einer momentanen Einschätzung und bildet keine Flächenumwidmungen (z. B. Rodungen, Wiederbewaldungen) ab. Es kann daher zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen (bis zu 10 Jahren) kommen, bis erkennbar ist, ob eine Fläche lediglich unbestockt oder tatsächlich umgenutzt wurde. 3. Die Waldkarte wird laufend technisch verbessert, insbesondere hinsichtlich Genauigkeit. Jede neue Veröffentlichung bringt eine höhere Präzision mit sich – etwa bei der Abgrenzung öffentlicher Straßen innerhalb von Waldflächen, die evtl. vorher nicht erfasst wurden. Aus diesen Gründen stellt ausschließlich der jeweils aktuelle Stand der Waldkarte eine gültige Repräsentation der Waldfläche Österreichs für das entsprechende Aufnahmejahr des Orthofotos dar. Für belastbare statistische Auswertungen zur Waldfläche und deren Veränderungen ist die Österreichische Waldinventur (ÖWI) die maßgebliche Referenz (siehe www.waldinventur.at).