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Darstellung der Überlagerungen in der Widmung Grünland im Flächenwidmungsplan wie z. B: Aufschüttungsgebiete, Steinbruch, Ausflugsgasthaus, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.
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Darstellung von bestehenden Einrichtungen in Form von Punktinformationen im Flächenwidmungsplan wie z.B.: Verwaltungsgebäude, Schulen, Altersheim, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.
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Dieses Entwicklungsprogramm hat die Festlegung von überörtlichen Vorgaben zum raumverträglichen Ausbau der Windenergie in der Steiermark zum Ziel. Die Inhalte der Geodaten haben am 16.November 2019 Rechtskraft erlangt. (INSPIRE Annex III)
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Darstellung der Überlagerungen in der Widmung Bauland im Flächenwidmungsplan wie z. B: Schutz- oder Pufferzone im Bauland (für bauliche Maßnahmen oder Frei- und Grünflächen). Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Die Digitale Katastralmappe (DKM) harmonisiert nach INSPIRE ist der grafische Datenbestand des Katasters im Koordinatensystem der Österreichischen Landesvermessung. Sie wird von den zuständigen Vermessungsämtern laufend geführt. Die DKM veranschaulicht die Lage der Grundstücke und enthält die Grenzen der Grundstücke und die Grundstücksnummern. Stichtag = Erstellungsdatum: Die Daten sind zu diesem Tag der aktuellste Datenbestand des BEV. Dies ist nicht ident mit dem Aufnahme- bzw. Vermessungsdatum.
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Die Digitale Katastralmappe (DKM) harmonisiert nach INSPIRE ist der grafische Datenbestand des Katasters im Koordinatensystem der Österreichischen Landesvermessung. Sie wird von den zuständigen Vermessungsämtern laufend geführt. Die DKM veranschaulicht die Lage der Grundstücke und enthält die Grenzen der Grundstücke und die Grundstücksnummern. Stichtag = Erstellungsdatum: Die Daten sind zu diesem Tag der aktuellste Datenbestand des BEV. Dies ist nicht ident mit dem Aufnahme- bzw. Vermessungsdatum.
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Die Digitale Katastralmappe (DKM) harmonisiert nach INSPIRE ist der grafische Datenbestand des Katasters im Koordinatensystem der Österreichischen Landesvermessung. Sie wird von den zuständigen Vermessungsämtern laufend geführt. Die DKM veranschaulicht die Lage der Grundstücke und enthält die Grenzen der Grundstücke und die Grundstücksnummern. Stichtag = Erstellungsdatum: Die Daten sind zu diesem Tag der aktuellste Datenbestand des BEV. Dies ist nicht ident mit dem Aufnahme- bzw. Vermessungsdatum.
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Zonen, im Geltungsbereich der überarbeiteten Gebiete, in denen die Gewinnung von Kiesen nur bei Einhaltung der definierten fachlichen Vorbehalte möglich ist. Vorbehaltsbereiche wurden lediglich in den überarbeiteten Bereiche (z.B. Zentralraum 2020) ausgewiesen. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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