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  • Naturschutzgebiete lit.a (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. a).Alpine Landschaften, Berg, See und Flusslandschaften. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Zonen, im Geltungsbereich der überarbeiteten Gebiete, in denen die Gewinnung von Kiesen nur bei Einhaltung der definierten fachlichen Vorbehalte möglich ist. Vorbehaltsbereiche wurden lediglich in den überarbeiteten Bereiche (z.B. Zentralraum 2020) ausgewiesen. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Naturparke sind Landschaftsräume zum Schutz der Natur und sollen den Erholungs-, Bildungs- und Erlebniswert für den Menschen erhöhen. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Die Höhenschichtlinien im Kartographischen Modell 1:50 000 - Vektor beinhalten die im Kartographischen Modell 1:50 000 - Raster enthaltenen Höhenschichtlinien inkl. Höhen als Attribute in Vektorform. Eignung/Nutzung • Grundlage für ein digitales Höhenmodell • Element für gedruckte Karten Stichtag = Erstellungsdatum: Die Daten sind zu diesem Tag der aktuellste Datenbestand des BEV. Dies ist nicht ident mit dem Aufnahme- bzw. Vermessungsdatum.

  • Gebiete, die nach den EU-Naturschutzrichtlinien nominiert oder verordnet wurden.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Europaschutzgebiete nach Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) über die Erhaltung der Wild lebenden Vogelarten und Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.(INSPIRE Annex I) Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Biotopkartierung 1 (Basis ÖK 50 - BIODIGITOP1). (INSPIRE Annex III)

  • Seen des Gesamtgewässernetz des Bundes. Der Datensatz beinhaltet alle stehenden Gewässer Österreichs, die im Gesamtgewässernetz erfasst sind. Stand des Datensatzes: GGN v18 (2023)

  • Teileinzugsgebiete der Detailwasserkörper NGP 2021; GGN v15

  • Oberflächennahe Grundwasserkörper und Tiefengrundwasserkörper gemäß WRRL (inkl. Grundwasserkörper-Teilgebiete) Stand: WRRL Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2015