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  • Der Datensatz beinhaltet Gebäudepolygone als Blockmodell mit dem Detaillierungsgrad Level of Detail 1 (LoD1). Diese wurden entweder photogrammetrisch ausgewertet oder die Dachränder wurden auf Basis von True Orthophotos (TrueDOPs) digitalisiert. Die Gebäude von Linz wurden hauptsächlich von der Stadt Linz zur Verfügung gestellt.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Hochspannungsleitungen und Umspannwerke/Kraftwerke der Energienetze Steiermark GmbH - INSPIRE Annex III

  • Der Datensatz repräsentiert die oberflächennahen Geologischen Einheiten Österreichs (INSPIRE GeologicUnit), harmonisiert nach internationalen Standards gemäß INSPIRE, im Maßstab 1:50 000.

  • Hochspannungsleitungen und Umspannwerke/Kraftwerke der Energienetze Steiermark GmbH - INSPIRE Annex III

  • Naturparke sind Landschaftsräume zum Schutz der Natur und sollen den Erholungs-, Bildungs- und Erlebniswert für den Menschen erhöhen. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • INSPIRE Darstellungsdienst für Annex III Thema 12 Gebiete mit naturbedingten Risiken für das Land Salzburg, enthält Layer Überflutungsflächen für HQ30, 100 und 300 sowie die Gefahrenzonen der Bundeswasserbauverwaltung

  • Wasserschutzgebiete zum Schutz von bestehenden und geplanten Trinkwasserversorgungsanlagen. Der Datensatz unterliegt einer laufenden Aktualisierung.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Naturschutzgebiete lit.a (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. a).Alpine Landschaften, Berg, See und Flusslandschaften. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Geschützte Landschaftsteile gemäß § 12 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Geschützte Landschaftsteile (1) Ein Teilbereich der Landschaft, der 1. das Landschaftsbild besonders prägen, beleben oder gliedern, 2. naturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen, 3. mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bilden oder 4. als Grünfläche in einem verbauten Gebiet zur Erholung dienen und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltenswürdig sind, können von der Behörde zu geschützten Landschaftsteilen erklärt werden. Als geschützte Landschaftsteile können seit der Neu-Erlassung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes im Jahre 2017 insbesondere auch Ökoflächen aus Flurbereinigungs- und Grundzusammenlegungsverfahren unter Schutz gestellt werden. Dabei sind die z.B. Böschungsflächen, Heckenstreifen, Feldraine, Feuchtflächen und Feldgehölze jeweils Bestandteile von lokalen Biotopverbundsystemen. Die Flächen sind damit vor Zerstörung oder unrechtmäßiger Aneignung besser gesichert. Die Unterschutzstellungsverfahren erfolgen grundsätzlich im Zuge der konzentrierten Verfahren der Agrarbezirksbehörde bzw. durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Hochspannungsleitungen der Energienetze Steiermark GmbH - INSPIRE Annex III