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  • Geschützte Landschaftsteile gemäß § 12 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Geschützte Landschaftsteile (1) Ein Teilbereich der Landschaft, der 1. das Landschaftsbild besonders prägen, beleben oder gliedern, 2. naturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen, 3. mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bilden oder 4. als Grünfläche in einem verbauten Gebiet zur Erholung dienen und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltenswürdig sind, können von der Behörde zu geschützten Landschaftsteilen erklärt werden. Als geschützte Landschaftsteile können seit der Neu-Erlassung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes im Jahre 2017 insbesondere auch Ökoflächen aus Flurbereinigungs- und Grundzusammenlegungsverfahren unter Schutz gestellt werden. Dabei sind die z.B. Böschungsflächen, Heckenstreifen, Feldraine, Feuchtflächen und Feldgehölze jeweils Bestandteile von lokalen Biotopverbundsystemen. Die Flächen sind damit vor Zerstörung oder unrechtmäßiger Aneignung besser gesichert. Die Unterschutzstellungsverfahren erfolgen grundsätzlich im Zuge der konzentrierten Verfahren der Agrarbezirksbehörde bzw. durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Naturdenkmale gemäß des Steirischen Naturschutzbuches. Naturdenkmale sind hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, die wegen Ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung, ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges für das Landschafts- oder Ortsbild erhaltenswürdig sind.(INSPIRE Annex I. Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Naturparke sind Landschaftsräume zum Schutz der Natur und sollen den Erholungs-, Bildungs- und Erlebniswert für den Menschen erhöhen. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Naturschutzgebiete lit.a (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. a).Alpine Landschaften, Berg, See und Flusslandschaften. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Darstellung der Vorbehaltsflächen für öffentliche Zwecke dienende Bauten und Anlagen wie z. B. Schulen, Ämter, Sportplätze, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz. Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Naturschutzgebiete lit. c (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. c). Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten (Pflanzen oder Tierschutzgebiet).(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Hochspannungsleitungen der Energienetze Steiermark GmbH - INSPIRE Annex III

  • Landschaftsschutzgebiete gemäß § 6 Steiermärkisches Naturschutzgesetz §13. Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, die besondere landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten aufweisen - im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder durch ihren Erholungswert besondere Bedeutung haben oder erhalten sollen.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Kraftwerke der Energienetze Steiermark GmbH mit einer Einspeiseleistung >10MW - INSPIRE Annex III

  • Wasserschongebiete für Grundwasser, Quellwasser, Heilquellen und Arteser. Zum Schutze von Wasserversorgungsanlagen gemäß Wasserrechtsgesetz gemäß §34 (1) und (2). (INSPIRE Annex III)