Geowissenschaften
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Ereignisse Naturgefahren (Hochwasser, Massenbewegungen, Lawinen) aus dem Ereigniskataster Land Kärnten
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Unter einem Ereignis ist die schadensbildende Summe aller Vorgänge und Wirkungen eines Naturgefahrenprozesses zu verstehen, wenn sie in einem räumlichen, zeitlichen oder kausalen Zusammenhang stehen. Ereignisse können nach der vorwiegenden Prozessart, der Häufigkeit ihres Auftretens oder ihrer Intensität unterteilt werden. Die WLV unterscheidet die Prozessarten Wasser, Schnee, Rutschung und Steinschlag.
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Der Gefahrenzonenplan (GZP) ist ein forstlicher Raumplan gemäß den §§ 8 (2) c) und 11 des ForstG sowie der GZP-VO. Er ist ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.). Er ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen und für die Abschätzung deren Dringlichkeit. Er unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.
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Verordnete Lawineneinzugsgebiete Österreichs: Unter einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 2 ForstG) sind Schneemassen zu verstehen, die bei raschem Absturz auf steilen Hängen, Gräben u. ä. infolge der kinetischen Energie oder der von ihnen verursachten Luftdruckwelle oder durch ihre Ablagerung Gefahren oder Schäden verursachen können. Das Einzugsgebiet einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 4 ForstG) ist deren Nähr-, Abbruch- und Ablagerungsbereich sowie die Lawinenbahn.
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Verordnete Wildbacheinzugsgebiete Österreichs: Ein Wildbach (im Sinne des § 99 Abs. 1 ForstG) ist ein dauernd oder zeitweise fließendes Gewässer, das durch rasch eintretende und nur kurze Zeit dauernde Anschwellungen Feststoffe aus seinem Einzugsgebiet oder aus seinem Bachbett in gefahrdrohendem Ausmaße entnimmt, diese mit sich führt und innerhalb oder außerhalb seines Bettes ablagert oder einem anderen Gewässer zuführt. Das Einzugsgebiet eines Wildbaches (im Sinne des § 99 Abs. 3 ForstG) ist die Fläche des von diesem und seinen Zuflüssen entwässerten Niederschlagsgebietes sowie der Ablagerungsbereich des Wildbaches.
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Lage der Gebiete zu aerogeophysikalischen Messungen (INSPIRE Kampagne) der GeoSphere Austria.
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Der Datensatz basiert auf den Inhalten der Hydrogeologischen Karte von Österreich 1:500.000. Der Punktlayer beinhaltet Brunnen und Brunnenfelder ab einer Fördermenge von 0,3 mio m³/a. Es handelt sich um Brunnen/Brunnenfelder zur zentralen Wasserversorgung, Brunnen/Brunnenfelder welche artesisch gespannte Grundwasserhorizonte erschließen, sowie Punkte zu Mineral- und Thermalwasservorkommen, welche auf Grund ihrer Ergiebigkeit, Nutzung oder geologischen Position von besonderer Bedeutung sind.
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Störungen und Scherzonen vom Typ GE.GeologicFault im Maßstab 1:50000 in Österreich
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Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) ausgewiesen als Gewässerstrecken durch die Bewertung verschiedener Kriterien entlang der Gewässer (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2024 (3. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)
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Gravitative Massenbewegungen auf Basis von Medien- und Literaturinformationen identifiziert. INSPIRE-konformer Datensatz (Objektart Observed Event) entsprechend der Datenspezifikation für Natural Risk Zones (D2.8.III.12).