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  • Die Landesregierung hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnungen Raumordnungsprogramme für eine geordnete und nachhaltige räumliche Entwicklung des Landes zu erlassen. Darin sind bestimmte Gebiete zur baulichen Freihaltung für die Landwirtschaft, Landschaft oder Ökologie vorgesehen. In anderen Gebieten ist die Widmung von Sonderflächen für Freizeit- und Sportanlagen zulässig, in den Kernzonen von zentralen Orten ist die Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren möglich. Die Überörtliche Raumordnung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Subnetz 14101 Land Vorarlberg: Landesstraßen, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT

  • Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • beinhaltet die folgenden Ausgangsdaten : Schutzgebiet aufgrund Landesgesetzgebung Wien / Europaschutzgebiete (Natura2000)-Vogelschutz-Richtlinie Wien / UNESCO-Weltkulturerbe Wien / Ramsar Gebiete Wien / Europaschutzgebiete (Natura2000) - Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Wien / Nationalpark Donau-Auen Wien / Biosphaerenpark Wienerwald Wien / Naturdenkmäler flächig Wien

  • INSPIRE Download-Dienst für die Datensätze des Artikel 12 und Artikel 17 Monitorings sowie des Monitorings der gebietsfremden Arten. Diese Datensätze werdem über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Informationen zur Lage, Größe und Art von Biotopen dienen der Situationsbeurteilung bei diversen Planungen und Verfahren. Deshalb wurde in den Jahren 1992 bis 1997 eine vegetationskundliche Kartierung im Tiroler Dauersiedlungsraumes unterhalb 1200 Höhenmeter durchgeführt. Kartierungsbasis war das Orthofoto 1:10.000. Seit 2004 wird die Biotopkartierung aktualisiert. Neuer Erfassungsmaßstab: 1 : 4000. Die Biotopkartierung ist dem INSPIRE Datenthema Lebensräume und Biotope (Annex III) zugeordnet.

  • In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Wasserschutzgebiete - Webservice

  • Subnetz 4002 Gemeindestraßen OÖ, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT