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  • Darstellung von Widmungen in Form von Punkten im Flächenwidmungsplan wie z.B.: "bestehende Gebäude im Grünland mit spezifischen Festlegungen".Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Ausweisung jener Abschnitte im überregional wirksamen Biotopverbund (zur Sicherstellung der Vernetzung von Lebensräumen von waldgebundenen Wildtieren mit großflächigen Habitatansprüchen), welche eine stark eingeschränkte Funktionalität aufgrund erheblicher Barrierewirkungen aufweisen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung von bestehenden Einrichtungen in Form von Punktinformationen im Flächenwidmungsplan wie z.B.: Verwaltungsgebäude, Schulen, Altersheim, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Ausweisung eines überregional wirksamen Biotopverbunds zur Sicherstellung der Vernetzung von Lebensräumen von waldgebundenen Wildtieren mit großflächigen Habitatansprüchen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Biotopkartierung 2001 - 2003. Selektive Biotopkartierung in den Bezirken Deutschlandsberg, Hartberg, Liezen, Murau und Weiz innerhalb von 22 Gemeinden. (INSPIRE Annex III)

  • Zonierung des Nationalpark Kalkalpen in Natur- und Bewahrungszone entsprechend dem Oö. Nationalparkgesetz in der jeweils gültigen Fassung der Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen".Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung von Widmungen in Form von Linien im Flächenwidmungsplan wie z.B.: 'Punktmäßige Darstellung für Fußwege'. Geometrische Basis der Widmungsgrenzen ist die DKM, sofern die Widmungsgrenze von der Grundstücksgrenze nicht bewusst abweichen soll. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • INSPIRE Download-Dienst für die Datensätze des Artikel 12 und Artikel 17 Monitorings sowie des Monitorings der gebietsfremden Arten. Diese Datensätze werdem über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Der Layer enthält alle Widmungen, die sich in sich nicht überlagern dürfen. Geometrische Basis der Widmungsgrenzen ist die DKM, sofern die Widmungsgrenze von der Grundstücksgrenze nicht bewusst abweichen soll. Da gemäß OÖ. ROG 1994 das Gemeindegebiet flächendeckend gewidmet sein muss, sind auch jene Flächen zu widmen, die vom im Planausdruck vollflächig dargestellten Ersichtlichmachungen überlagert werden. Der Layer darf keine Lücken aufweisen. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung der Widmung von Schipisten im Flächenwidmungsplan. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.