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2025

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  • In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Bewertung des zukünftigen Hochwasserrisikos ausgewiesen als Überflutungsflächen (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2024 (3. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Die Landesregierung hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnungen Raumordnungsprogramme für eine geordnete und nachhaltige räumliche Entwicklung des Landes zu erlassen. Darin sind bestimmte Gebiete zur baulichen Freihaltung für die Landwirtschaft, Landschaft oder Ökologie vorgesehen. In anderen Gebieten ist die Widmung von Sonderflächen für Freizeit- und Sportanlagen zulässig, in den Kernzonen von zentralen Orten ist die Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren möglich. Die Überörtliche Raumordnung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Signifikante vergangene Hochwassererignisse (PFRA) ausgewiesen als Gewässerstrecken oder Punkte (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) 2019-2024 Datenstand: 2024 (3. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Hochspannungsleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH, Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH & illwerke vkw AG

  • Für sämtliche Festpunkte werden zusätzlich zu den Koordinaten im System der Österreichischen Landesvermessung (Gebrauchssystem des Militärgeographischen Institutes = MGI) sukzessive auch die Koordinaten im global gelagerten internationalen europäischen System ETRS89 in mehreren Realisierungsstufen unterschiedlicher Genauigkeit bestimmt. Die ca. 59.000 Triangulierungspunkte (TP) bilden österreichweit ein dreidimensionales Punktnetz mit einer durchschnittlichen Entfernung von etwa 1,5 km. Von diesen TPs wurden ca. 270.000 Einschaltpunkte (EP) mit einem durchschnittlichen Abstand von 500 m abgeleitet. Stichtag = Erstellungsdatum: Die Daten sind zu diesem Tag der aktuellste Datenbestand des BEV. Dies ist nicht ident mit dem Aufnahme- bzw. Vermessungsdatum.

  • Für sämtliche Festpunkte werden zusätzlich zu den Koordinaten im System der Österreichischen Landesvermessung (Gebrauchssystem des Militärgeographischen Institutes = MGI) sukzessive auch die Koordinaten im global gelagerten internationalen europäischen System ETRS89 in mehreren Realisierungsstufen unterschiedlicher Genauigkeit bestimmt. Die ca. 59.000 Triangulierungspunkte (TP) bilden österreichweit ein dreidimensionales Punktnetz mit einer durchschnittlichen Entfernung von etwa 1,5 km. Von diesen TPs wurden ca. 270.000 Einschaltpunkte (EP) mit einem durchschnittlichen Abstand von 500 m abgeleitet. Stichtag = Erstellungsdatum: Die Daten sind zu diesem Tag der aktuellste Datenbestand des BEV. Dies ist nicht ident mit dem Aufnahme- bzw. Vermessungsdatum.

  • Der Objektbereich DLM - Geographische Namen umfasst die koordinativen Bezugspunkte (mit Attributen) von derzeit mehr als 130 000 Namen von Österreich: • Siedlungsnamen (Städte, Dörfer und Einzelobjekte) • Gebietsnamen • Bergnamen (Gebirge, Berge und Täler) • Gletschernamen • Gewässernamen (Flüsse, Bäche, Seen und Teiche) Mit "Geonam" liegt die umfassendste geographische Namendatenbank von Österreich für eine rasche Ortsuche und statistische Abfragen vor. Stichtag = Erstellungsdatum: Die Daten sind zu diesem Tag der aktuellste Datenbestand des BEV. Dies ist nicht ident mit dem Aufnahme- bzw. Vermessungsdatum.

  • Die Verwaltungsgrenzen Stichtag beinhalten die Grenzen der Verwaltungseinheiten Österreichs entsprechend der INSPIRE Richtlinie harmonisiert. Die Daten sind für folgende Grenzen vorhanden: 1) Katastralgemeindegrenze 2) Gemeindegrenze 3) Bezirksgrenze 4) Bundesländergrenze 5) Staatsgrenze Stichtag = Erstellungsdatum: Die Daten sind zu diesem Tag der aktuellste Datenbestand des BEV. Dies ist nicht ident mit dem Aufnahme- bzw. Vermessungsdatum.