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Umgebungslärm

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  • Inspire konformer Downloaddienst des Umwelbundesamtes für Daten gemäß Umgebungslärmgesetzgebung: Lärmzonen Umgebungslärmkartierung 2017 und 2022 - Strassen (Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Landesstrassen) Lden und Lnight - Eisenbahnen und Strassenbahnen (Schiene) Lden und Lnight - Fluglärm Lden und Lnight - IPPC Anlagen in Ballungsräumen Lden und Lnight Geplanter Bearbeitungsumfang Umgebungslärmkartierung 2017 und 2022 - Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Flughäfen Ruhige Gebiete 2024 Zusätzlich außerhalb der Umgebungslärmgesetzgebung: Lärmzonen 2022 - Autobahnen und Schnellstraßen Lden und Lnight - Autobahnen und Schnellstraßen Szenario Tempo 100 Lden und Lnight

  • Inspire konformer Darstellungsdienst des Umwelbundesamtes für Daten gemäß Umgebungslärmgesetzgebung: Lärmzonen Umgebungslärmkartierung 2017 und 2022 - Strassen (Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Landesstrassen) Lden und Lnight - Eisenbahnen und Strassenbahnen (Schiene) Lden und Lnight - Fluglärm Lden und Lnight - IPPC Anlagen in Ballungsräumen Lden und Lnight Den Zoomstufen entsprechend werden anstelle der Lärmzonen nur Layer mit Lageinformationen (Straßen- und Schienenstrecken, Flughafenstandorte, Ballungsräume) angezeigt. Geplanter Bearbeitungsumfang Umgebungslärmkartierung 2017 und 2022 - Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Flughäfen Ruhige Gebiete 2024 Zusätzlich außerhalb der Umgebungslärmgesetzgebung: Lärmzonen 2022 - Autobahnen und Schnellstraßen Lden und Lnight - Autobahnen und Schnellstraßen Szenario Tempo 100 Lden und Lnight

  • Geplanter Kartierungsumfang 2022: Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30000 Zügen/Jahr. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.

  • Geplanter Kartierungsumfang 2022: Ballungsräume mit mehr als 100000 Einwohnern. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.

  • Ruhige Gebiete gemäß Umgebungslärmgesetzgebung

  • Geplanter Kartierungsumfang 2022: Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen sowie Landesstraßen) mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Bundes für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen des Autobahn- und Schnellstraßennetzes sind ein Teil der Gesamtstraßenlärmkarte und daher bei dieser ebenfalls enthalten und veröffentlicht. Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung. In der tabellarischen Auswertung wurden die Ballungsräume abweichend von den Vorgaben des Umgebungslärm-Reportings nicht gesondert behandelt, damit die detaillierten Pegelstatistiken im Datensatz auch in den Ballungsraumgemeinden enthalten bleiben.

  • Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt auf Basis des Artikels 8 der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. ihrer nationalen Umsetzung. In den Umgebungslärm-Aktionsplänen sollen nicht nur Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, sondern es sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Laut Umgebungslärmrichtlinie sind "Die in den Plänen genannten Maßnahmen ... in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer von den Mitgliedstaaten festgelegter Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen wurden". Diese Kriterien sind in Österreich beispielsweise die in der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung festgelegten Schwellenwerte für die Aktionsplanung. Für den Inhalt der Aktionspläne sind Mindestanforderungen festgelegt. Die das Aktionsplan-.Gebiet umfassenden Geometrien (Coverage-Areas) sind im Rahmen der EU-Berichterstattung zur Verfügung zu stellen. Die Beschreibung des Datenmodells und des Berichtsformats stehen unter https://www.eionet.europa.eu/reportnet/docs/noise zur Verfügung.

  • Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt auf Basis des Artikels 8 der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. ihrer nationalen Umsetzung. In den Umgebungslärm-Aktionsplänen sollen nicht nur Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, sondern es sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Laut Umgebungslärmrichtlinie sind "Die in den Plänen genannten Maßnahmen ... in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer von den Mitgliedstaaten festgelegter Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen wurden". Diese Kriterien sind in Österreich beispielsweise die in der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung festgelegten Schwellenwerte für die Aktionsplanung. Für den Inhalt der Aktionspläne sind Mindestanforderungen festgelegt. Die das Aktionsplan-.Gebiet umfassenden Geometrien (Coverage-Areas) sind im Rahmen der EU-Berichterstattung zur Verfügung zu stellen. Die Beschreibung des Datenmodells und des Berichtsformats stehen unter https://www.eionet.europa.eu/reportnet/docs/noise zur Verfügung.

  • Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt auf Basis des Artikels 8 der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. ihrer nationalen Umsetzung. In den Umgebungslärm-Aktionsplänen sollen nicht nur Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, sondern es sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Laut Umgebungslärmrichtlinie sind "Die in den Plänen genannten Maßnahmen ... in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer von den Mitgliedstaaten festgelegter Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen wurden". Diese Kriterien sind in Österreich beispielsweise die in der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung festgelegten Schwellenwerte für die Aktionsplanung. Für den Inhalt der Aktionspläne sind Mindestanforderungen festgelegt. Die das Aktionsplan-.Gebiet umfassenden Geometrien (Coverage-Areas) sind im Rahmen der EU-Berichterstattung zur Verfügung zu stellen. Die Beschreibung des Datenmodells und des Berichtsformats stehen unter https://www.eionet.europa.eu/reportnet/docs/noise zur Verfügung.