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  • Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten (pSCI = proposed Site of Community Importance) eingerichtet wird. Diese Meldung von Gebieten muß in einer sog. "Nationalen Liste Natura 2000" erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso, entsprechend der Vogelschutzrichtlinie, die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Schutzgebiete nach der Habitat-Richtlinie und Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sind sodann Bestandteil der Netzes Natura 2000. Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten. Die Europaschutzgebiete Natura 2000 FFH-Richtlinie (pSCI)sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Biotopkartierung 2 (Basis ÖLK - BIODIGITOP 2. (INSPIRE Annex III). Historischer Datensatz.

  • Naturräumliche Landschaftsgliederung. (Gliederung nach LIEB 1991). Nähere Informationen zur Gliederung siehe https://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/845251/DE/ . (INSPIRE Annex III)

  • Naturschutzgebiete, Land Salzburg, INSPIRE-relevant

  • flächenhaft abgegrenzte Trockenrasen Österreichs mit Stand 1986; Vielfach schon sehr veralterte Information, Gesamtanzahl der flächenhaft abgegrenzten Trockenrasen: 682

  • Belastete Gebiete (Luft) gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G).\tBelastete Gebiete sind Schutzgebiete der Kategorie D des Anhanges 2 zum UVP-G 2000; in diesen Gebieten werden die Immissionsgrenzwerte des Immissionsschutzgesetzes – Luft, wiederholt oder auf längere Zeit überschritten.

  • Gebiete, in denen die Grenzwerte, Zielwerte und langfristigen Ziele gemäß Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG überschritten werden. Die Überschreitungsgebiete sind nach Schadstoff gegliedert: - Stickstoffdioxide - Benzo(a)pyren - Stickstoffmonoxid - Feinstaub - Ozon

  • Forstliche Wuchsgebiete von Österreich

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Straßen für die Lärmindizes Lden und Lnight Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung.