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Die Ramsar Konvention ist ein Rahmenprogramm zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung. Schutzgebietsausweisungen auf nationaler Ebene sollen durch internationale Kooperation gefördert und unterstützt werden. 1971 wurde in der iranischen Stadt Ramsar am Kaspischen Meer, unter anderem von Deutschland, das Ramsar-Abkommen unterzeichnet. Der WWF und die Weltnaturschutzunion (IUCN) spielten bei der Ausgestaltung der Konvention von Beginn an eine entscheidende Rolle. 1975 konnte das Abkommen in Kraft treten. 1980 fand die erste Mitgliedsstaatenkonferenz in Italien statt. Die Mitgliedsstaaten treffen sich alle drei Jahre. Inzwischen haben 133 Staaten das Abkommen unterzeichnet. Die meisten durch das Ramsar-Abkommen geschützten Feuchtgebiete hat Großbritannien ausgewiesen. Deutschland steht mit 31 Gebieten auf Platz 11. Das größte der Ramsar-Gebiete ist das Delta-Gebiet des mächtigen Flusses Okawango in Botswana mit über 6,8 Millionen Hektar - einer Fläche von der Größe Bayerns. Die kleinsten Ramsar-Gebiete hingegen haben nur eine Größe von einem Hektar - wie zum Beispiel die Hosnie´s Quelle auf Christmas Island in Australien. 1229 Feuchtgebiete weltweit unterstehen derzeit dem Schutz des Ramsar-Abkommens. Zusammen erreichen sie eine Fläche von etwa 106 Millionen Hektar, das entspricht der Größe Portugals. Die RAMSAR Gebiete sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten (pSCI = proposed Site of Community Importance) eingerichtet wird. Diese Meldung von Gebieten muß in einer sog. "Nationalen Liste Natura 2000" erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso, entsprechend der Vogelschutzrichtlinie, die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Schutzgebiete nach der Habitat-Richtlinie und Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sind sodann Bestandteil der Netzes Natura 2000. Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten. Die Europaschutzgebiete Natura 2000 Vogelschutzrichtlinie (SPA) sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Solarpotenzial pro Monat, INSPIRE-relevant
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Naturräumliche Landschaftsgliederung. (Gliederung nach LIEB 1991). Nähere Informationen zur Gliederung siehe https://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/845251/DE/ . (INSPIRE Annex III)
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Naturschutzgebiete lit. c (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. c). Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten (Pflanzen oder Tierschutzgebiet).(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Naturparke, Land Salzburg, INSPIRE-relevant
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Fischereireviere bzw. Fischereirechtsinhaber. (INSPIRE Annex III
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Landschaftsschutzgebiete gemäß § 6 Steiermärkisches Naturschutzgesetz §13. Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, die besondere landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten aufweisen - im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder durch ihren Erholungswert besondere Bedeutung haben oder erhalten sollen.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Informationen zur Lage, Größe und Art von Biotopen dienen der Situationsbeurteilung bei diversen Planungen und Verfahren. Deshalb wurde in den Jahren 1992 bis 1997 eine vegetationskundliche Kartierung im Tiroler Dauersiedlungsraumes unterhalb 1200 Höhenmeter durchgeführt. Kartierungsbasis war das Orthofoto 1:10.000. Seit 2004 wird die Biotopkartierung aktualisiert. Neuer Erfassungsmaßstab: 1 : 4000. Die Biotopkartierung ist dem INSPIRE Datenthema Lebensräume und Biotope (Annex III) zugeordnet.
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Nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 - kann die Bezirksverwaltungsbehörde Naturgebilde, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse gelegen ist, mit Bescheid zu Naturdenkmälern erklären. Naturgebilde in diesem Sinne sind beispielsweise alte oder seltene Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, besondere Pflanzenvorkommen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, Tümpel, Seen, Moore, Felsbildungen, Gletscherspuren, Mineralien- oder Fossilienvorkommen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und charakteristische Bodenformen, Schluchten und Klammen. Im Gegensatz zur Unterschutzstellung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die als Gebietsschutz größere Flächen umfassen und verbinden, handelt es sich bei Naturdenkmälern meist um Schutz von Einzelerscheinungen in der Landschaft. Die Naturdenkmäler sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.