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UNESCO-Welterbestätten nach der UNESCO-Welterbekonvention. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit. Es ist ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument und besitzt mit 187 Vertragsstaaten universelle Gültigkeit. Leitidee der Konvention ist es, die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde, die in einer Liste geführt werden, nicht als Eigentum eines Staates anzusehen, sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit (www.unesco.at) (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Biotopkartierung 1 (Basis ÖK 50 - BIODIGITOP1). (INSPIRE Annex III)
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Naturräumliche Landschaftsgliederung. (Gliederung nach LIEB 1991). Nähere Informationen zur Gliederung siehe https://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/845251/DE/ . (INSPIRE Annex III)
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Wasserschongebiete für Grundwasser, Quellwasser, Heilquellen und Arteser. Zum Schutze von Wasserversorgungsanlagen gemäß Wasserrechtsgesetz gemäß §34 (1) und (2). (INSPIRE Annex III)
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Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten (pSCI = proposed Site of Community Importance) eingerichtet wird. Diese Meldung von Gebieten muß in einer sog. "Nationalen Liste Natura 2000" erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso, entsprechend der Vogelschutzrichtlinie, die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Schutzgebiete nach der Habitat-Richtlinie und Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sind sodann Bestandteil der Netzes Natura 2000. Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten. Die Europaschutzgebiete Natura 2000 Vogelschutzrichtlinie (SPA) sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 - kann die Bezirksverwaltungsbehörde Naturgebilde, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse gelegen ist, mit Bescheid zu Naturdenkmälern erklären. Naturgebilde in diesem Sinne sind beispielsweise alte oder seltene Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, besondere Pflanzenvorkommen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, Tümpel, Seen, Moore, Felsbildungen, Gletscherspuren, Mineralien- oder Fossilienvorkommen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und charakteristische Bodenformen, Schluchten und Klammen. Im Gegensatz zur Unterschutzstellung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die als Gebietsschutz größere Flächen umfassen und verbinden, handelt es sich bei Naturdenkmälern meist um Schutz von Einzelerscheinungen in der Landschaft. Die Naturdenkmäler sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Internationale Schutzgebiete nach der Ramsar-Konvention (Feuchtgebiete. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Naturdenkmale gemäß des Steirischen Naturschutzbuches. Naturdenkmale sind hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, die wegen Ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung, ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges für das Landschafts- oder Ortsbild erhaltenswürdig sind.(INSPIRE Annex I. Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Das Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 regelt verschiedene naturschutzrechtliche Festlegungen. Dieser Gis-Datensatz beinhaltet folgende Schutzgebietskategorien: Landschaftsschutz-, Naturschutz-, Ruhe-, Sonderschutzgebiete, Nationalpark Hohe Tauern, Geschützte Landschaftsteile. Die Schutzgebiete (Naturschutzgesetz) sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Abgrenzung der Feinstaubsanierungsgebiete im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Suchworte=100/2016. (INSPIRE Annex III)
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