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Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären. Die Naturparke sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.
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Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.
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Ausweisung von Jagdteilgebieten aufgrund von Feststellungsbescheiden durch die Jagdbehörde 1. Instanz und auf Basis des Tiroler Jagdgesetzes i.d.j.F.; Kategorien: 1. Eigenjagdgebiete (EJ), 2. Genossenschaftsjagdgebiete (GJ). Rechtsgültig sind nur die enstsprechenden Dokumente (Bescheide) der Jagdbehörde 1. Instanz. Der Jagdkataster ist dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.
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Theoretische Sonnenscheindauer in Stunden am 21. Dezember, 21. Jänner bis 21. Juni. Berechnung auf Grundlage des digitalen Oberflächenmodell Tirol Grid 1 Meter, Aufnahmezeitraum 2008 bis 2013 (Talräume in Nordtirol). Berechnung der Tagessummen der (theoretischen) Besonnungsdauer in 10-minütiger Modellierung des Sonnengangs unter Berücksichtigung von Fern- und Nahverschattung (Gebäude, hohe Vegetation). Der Raster-Datensatz "Sonnenscheindauer 2013 Tirol" ist dem INSPIRE Datenthema Energiequellen (Annex III) zugeordnet.
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Ausgehend von den Ergebnissen des Forschungsprojektes Land Information System Austria LISA (vgl. LISA 2014) wird im Auftrag der Tiroler Landesregierung die aktuelle Landnutzung für Tirol erstellt. Die Landnutzungen werden aus bestehenden öffentlichen Geodaten des Tiroler Rauminformationssystem tiris abgeleitet. Ziel ist es einen digitalen, homogenen, qualitätskontrollierten und aktualisierbaren Land-Monitoring-Datensatz bereit zu stellen. LISA unterscheidet dabei zwischen zwei Sets an Klassen: Bodenbedeckung und Landnutzung. Die Bodenbedeckung gibt den Ist-Zustand der Geländeoberfläche wieder und wird ausschließlich aus Fernerkundungsdatenerzeugt. Die Landnutzung hingegen stellt den tatsächlichen, vom Menschen beeinflussten oder verursachten Nutzungsaspekt der Erdoberfläche in den Vordergrund. Der Landnutzungsdatensatz wird in sechs Hauptklassen, welche als Blöcke bezeichnet werden, unterteilt: Siedlung, Verkehr, Landwirtschaft, Wald, Natürliche Flächen und Gewässer. Die Landnutzung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet
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Theoretische Sonnenscheindauer in Stunden am 21. Dezember, 21. Jänner bis 21. Juni. Berechnung auf Grundlage des digitalen Oberflächenmodell Tirol Grid 1 Meter, Aufnahmezeitraum 2008 bis 2013 (Talräume in Nordtirol). Berechnung der Tagessummen der (theoretischen) Besonnungsdauer in 10-minütiger Modellierung des Sonnengangs unter Berücksichtigung von Fern- und Nahverschattung (Gebäude, hohe Vegetation). Der Raster-Datensatz "Sonnenscheindauer 2013 Tirol" ist dem INSPIRE Datenthema Energiequellen (Annex III) zugeordnet.
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Die Daseinsvorsorge Tirol beinhaltet und beschreibt Informationen zu Versorgungseinrichtungen für die Bevölkerung Tirols. Dabei werden sog. Points of Interest (POIs) zur Versorgungsinfrastruktur in den Bereichen Öffentliche Einrichtungen (Gemeindeamt, Veranstaltungssaal, Schulen, Kinderbetreuung) und öffentliche Sicherheit (Polizei) im Datensatz gespeichert. Die Aktualisierung der Daseinsvorsorgeinhalte erfolgt im Zyklus von drei Jahren im Wege und über die Methode der Befragung der Gemeinden Tirols. Punktverortung von staatlichen Diensten: Gemeindeverwaltung und Schulen; Die Daseinsvorsorge ist dem INSPIRE Datenthema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste (Annex III) zugeordnet.
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Digitale Umfangsdarstellung der abgeschlossenen und laufenden Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren in Tirol. Der aktuelle Stand der laufenden Verfahren ist in der Abteilung Bodenordnung abrufbar. Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsaum durch Neueinteilung und Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach zeitgemäßen volks- und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens verbessert oder neu gestaltet werden. Flurbereinigung: Anstelle eines Zusammenlegungsverfahrens kann ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Besitz-, Benützungs- oder Bewirtschaftungsverhältnisse in einem kleineren Gebiet oder bei einer kleineren Anzahl land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe oder lediglich durch einzelne Maßnahmen verbessert oder neu gestaltet werden. Die Agrarischen Grundzusammenlegungen sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.
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Digitale Umfangsdarstellung der abgeschlossenen und laufenden Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren in Tirol. Der aktuelle Stand der laufenden Verfahren ist in der Abteilung Bodenordnung abrufbar. Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsaum durch Neueinteilung und Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach zeitgemäßen volks- und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens verbessert oder neu gestaltet werden. Flurbereinigung: Anstelle eines Zusammenlegungsverfahrens kann ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Besitz-, Benützungs- oder Bewirtschaftungsverhältnisse in einem kleineren Gebiet oder bei einer kleineren Anzahl land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe oder lediglich durch einzelne Maßnahmen verbessert oder neu gestaltet werden. Die Agrarischen Grundzusammenlegungen sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.