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farming

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  • Im Bundesland Tirol liegen rund 2.600 Almen, die mit einer Gesamtfläche von etwa 6.000 km² über 47 % der Landesfläche Tirols einnehmen. Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten wie Almen intern strukturiert sein können: Eine Alm kann nur ein Zentrum und keine Leger aufweisen, sie kann aus mehreren Legern bestehen, kann zum Beispiel zwei Niederleger und zwei Hochleger haben und ein Leger kann unter Umständen auch eine Hauptbetriebsnummer inne haben. Als Leger- bzw. Almtypen oder Almfunktionalitäten wurden ausgeschieden: Keine Leger: Darunter sind Almen zu verstehen, die nur ein Almzentrum aufweisen und keine Leger besitzen. Niederleger(NL), Mittelleger (ML), Hochleger (HL), Galtviehleger (GAL), Schafleger (SCHL); Bei der Verortung wurde das Almgebäude, die Almsiedlung bzw. das Almdorf, das als Almzentrum aufgefasst wird, mittels einer Punktverortung erfasst. Sind kein Almgebäude vorhanden, so wurde das Zentrum des Hauptweidegebietes verortet. Die Almzentren sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Dieser Layer umfasst die Wirtschaftsgebäude der AntragstellerInnen, welche im Zuge der Förderabwicklung herangezogen werden. Unter Hofstelle ist das Wirtschaftsgebäude des Hauptbetriebes zu verstehen. Koordinatensystem der Daten im Format GeoPackage: EPSG 31287.

  • Bei der gegenständlichen Daten handelt es sich um die aus dem Forschungsprojekt BEAT - "Bodenbedarf für die Ernährungssicherung in Österreich" ermittelten wertvollen landwirtschaftlichen Produktionsflächen innerhalb der Kleinproduktionsgebiete für die aktuelle klimatische Situation. Die wertvollen landwirtschaftlichen Flächenpolygone sind nach deren Nutzung (Acker oder Grünland) sowie dem Kleinproduktionsgebiet zusammengeführt. Projekt- Endbericht unter: https://dafne.at/projekte/beat (siehe Kapitel 3.6.3)

  • Der Layer umfasst alle von der Zahlstelle Agrarmarkt Austria festgelegte Referenzparzellen und erfasste Landschaftselemente (Landschaftselementelayers) im Sinne des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 Referenzparzelle: ist der physische Block, der als eindeutig nach außen abgrenzbar (zB Wald, Straßen, Gewässer) und durch in der Natur erkennbare, zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Flächen gebildet wird. Landschaftselementelayer: Layer mit den im GIS als Punkt oder Polygon gemäß den Definitionen laut Anlage 1 der Horizontale GAP-Verordnung digitalisierten Landschaftselementen, die sich auf Referenzflächen befinden, an eine solche unmittelbar angrenzen oder in einem Abstand von höchstens 5 m zu einer Referenzfläche liegen. Koordinatensystem der Daten im Format GeoPackage: EPSG 31287.

  • Der Layer umfasst alle von den AntragstellerInnen erfassten Feldstücken, welche als Grundlage der Förderabwicklung dienen. Ein Feldstück ist eine im Bundesgebiet gelegene, eindeutig abgrenzbare Bewirtschaftungseinheit eines Betriebsinhabers mit nur einer Nutzungsart gemäß § 16 der Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015, die im Geographischen Informationssystem (GIS) als Polygon digitalisiert ist und aus Schlägen besteht. Koordinatensystem der Daten im Format GeoPackage: EPSG 31287. Der Datensatz wird jährlich in zwei Ständen bereitgestellt. Der Sommerdatenbestand ist im Titel mit "JJJJ-1" gekennzeichnet, die Winterüberarbeitung mit "JJJJ-2".

  • Dieser Layer umfasst alle von den AntragstellerInnen erfassten Schlagnutzungen, welche als Grundlage der Förderabwicklung dienen. Ein Schlag ist eine zusammenhängende Fläche eines Feldstücks, die für eine Vegetationsperiode mit nur einer Kultur (Schlagnutzungsart) und einheitlicher Bewirtschaftungsauflage bzw. als ein Landschaftselementetyp gemäß Anlage 1 der Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 bewirtschaftet oder aber lediglich in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Art. 94 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erhalten wird und im GIS als Polygon oder als Punkt digitalisiert ist. Koordinatensystem der Daten im Format GeoPackage: EPSG 31287.

  • Der Layer umfasst alle von den AntragstellerInnen erfassten Feldstücken, welche als Grundlage der Förderabwicklung dienen. Ein Feldstück ist eine im Bundesgebiet gelegene, eindeutig abgrenzbare Bewirtschaftungseinheit eines Betriebsinhabers mit nur einer Nutzungsart gemäß § 16 der Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015, die im Geographischen Informationssystem (GIS) als Polygon digitalisiert ist und aus Schlägen besteht. Koordinatensystem der Daten im Format GeoPackage: EPSG 31287. Der Datensatz wird jährlich in zwei Ständen bereitgestellt. Der Sommerdatenbestand ist im Titel mit "JJJJ-1" gekennzeichnet, die Winterüberarbeitung mit "JJJJ-2".

  • Der Layer umfasst alle von den AntragstellerInnen erfassten Feldstücken, welche als Grundlage der Förderabwicklung dienen. Ein Feldstück ist eine im Bundesgebiet gelegene, eindeutig abgrenzbare Bewirtschaftungseinheit eines Betriebsinhabers mit nur einer Nutzungsart gemäß § 16 der Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015, die im Geographischen Informationssystem (GIS) als Polygon digitalisiert ist und aus Schlägen besteht. Aus technischen Gründen ist das Entstehungsdatum der Geometrien für die Daten der Jahre 2015-2018 fachlich nicht zuverlässig verwendbar. Koordinatensystem der Daten im Format GeoPackage: EPSG 31287.

  • Dieser Layer umfasst alle von den AntragstellerInnen erfassten Schlagnutzungen, welche als Grundlage der Förderabwicklung dienen. Ein Schlag ist eine zusammenhängende Fläche eines Feldstücks, die für eine Vegetationsperiode mit nur einer Kultur (Schlagnutzungsart) und einheitlicher Bewirtschaftungsauflage bzw. als ein Landschaftselementetyp gemäß Anlage 1 der Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 bewirtschaftet oder aber lediglich in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Art. 94 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erhalten wird und im GIS als Polygon oder als Punkt digitalisiert ist. Aus technischen Gründen ist das Entstehungsdatum der Geometrien für die Daten der Jahre 2015-2018 fachlich nicht zuverlässig verwendbar. Koordinatensystem der Daten im Format GeoPackage: EPSG 31287.

  • Landwirtschaftliche Lagen Österreichs auf Basis der NUTS III Gebiete. Analog zu den landwirtschaftlichen Produktionsgebieten sind Regionen mit ähnlichen landwirtschaftlichen Ertrags- und Produktionsbedingungen zusammengefasst – allerdings auf einem höheren Generalisierungsniveau. Die Gliederung nach NUTS-Regionen (hierarchisch gegliederte Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik der EU) ermöglicht Vergleiche auf europäischer Ebene. Demnach unterteilt sich Österreich in 3 Landwirtschaftliche Lagen, basierend auf den 35 NUTS III Gebieten Österreichs. Nach Wagner, K. (1996): Abgrenzung der Landwirtschaftlichen Lagen. Wien.