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  • Hochdruck-Gasleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH

  • Hochspannungsleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH, Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH & illwerke vkw AG

  • Hochspannungsleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH, Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH & illwerke vkw AG

  • Umspannwerke der Vorarlberger Energienetze GmbH & illwerke vkw AG

  • Hochdruck-Gasleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH

  • Die Landesregierung hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnungen Raumordnungsprogramme für eine geordnete und nachhaltige räumliche Entwicklung des Landes zu erlassen. Darin sind bestimmte Gebiete zur baulichen Freihaltung für die Landwirtschaft, Landschaft oder Ökologie vorgesehen. In anderen Gebieten ist die Widmung von Sonderflächen für Freizeit- und Sportanlagen zulässig, in den Kernzonen von zentralen Orten ist die Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren möglich. Die Überörtliche Raumordnung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Hochspannungsleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH, Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH & illwerke vkw AG

  • Hochdruck-Gasleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH

  • Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.