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  • Zonen, in denen die Gewinnung von Kiesen nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich ist. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt. In den darauf folgenden Überarbeitungen (z.B. Zentralraum 2020) finden sich keine Konfliktzonen, jedoch ergänzend Vorbehaltszonen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Zonen, in denen für den Fall einer geplanten Kiesgewinnung, das Landschaftsbild besonders zu beachten ist. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt. In den darauf folgenden Überarbeitungen (z.B. Zentralraum 2020) finden sich keine Konfliktzonen, jedoch ergänzend Vorbehaltszonen. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Oberflächenwasserkörper der Fliessgewässer (Flüsse) mit einem Einzugsgebiete > 10 km2 gem. Wasserrahmenrichtlinie (Detaileinteilung) Stand: WRRL Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2015

  • Teileinzugsgebiete der Detailwasserkörper NGP 2021; GGN v15

  • Oberflächenwasserkörper der Stehenden Gewässer (Seen) mit einer Fläche > 0,5 km2 (Wasserkörper Seen ohne Inseln) Stand: WRRL Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2015

  • Standort kommunaler Kläranlagen mit einem Einwohnerwert größer gleich 2.000 EW60; Datenstand: Kommunale Abwasserrichtlinie der EU - 91/271/EWG - Österreichischer Bericht 2022 (Referenzjahr 2020)

  • Ausweisung der wichtigsten Lebensraumkorridore in Österreich. Ausweisung erfolgt basierend auf einen GIS-Modell und einer expertenbasierten Validierung der Modellierungsergebnisse. Im Rahmen von Workhsops würden die Lebensraumkorridore von verschiedenen Fachabteilungen der Landesregierungen begutachtet und deren Anmerkungen einer überarbeiteten Version berücksichtigt. Das Modell stellt somit eine akkordierte und für die nächsten Jahre gültige Ausweisung der wichtigsten Lebensraumkorridore in Österreich dar. Anzumerken ist das nicht ALLE ÜBERREGIONALEN, sondern die für Österreich bedeutsamen Lebensraumkorridore ausgewiesen wurden.

  • Belastete Gebiete (Luft) gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G).\tBelastete Gebiete sind Schutzgebiete der Kategorie D des Anhanges 2 zum UVP-G 2000; in diesen Gebieten werden die Immissionsgrenzwerte des Immissionsschutzgesetzes – Luft, wiederholt oder auf längere Zeit überschritten.

  • Seen des Gesamtgewässernetz des Bundes. Der Datensatz beinhaltet alle stehenden Gewässer Österreichs, die im Gesamtgewässernetz erfasst sind. Stand des Datensatzes: GGN v18 (2023)

  • Gebiete gemäß Altlastensanierungsgesetz (ALSAG). Vom Landeshauptmann gemeldete Altablagerungen (alte Deponien) und Altstandorte (ehemalige Fabriken), die vor 1989 kontaminiert sein können, werden nach Durchführung einer Gefährdungsabschätzung und Feststellung einer erheblichen Gefährdung für die Umwelt und Gesundheit (nach Bewertung durch das Umweltbundesamt) als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten vom Bundesminister in der AltlastenVO ausgewiesen. Die Bewertung der Dringlichkeit von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden mittels drei Prioritätenklassen unterschieden. Eine Einstufung in die Prioritätenklasse 1 bedeutet die höchste Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen. Nach Bestätigung des Sanierungserfolges werden die Daten zur Altlast vom Umweltbundesamt aktualisiert und in der AltlastenVO vom Bundesminister als "sanierte oder gesicherte Altlast" gekennzeichnet.