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Der Datensatz beinhaltet Gebäudepolygone als Blockmodell mit dem Detaillierungsgrad Level of Detail 1 (LoD1). Diese wurden entweder photogrammetrisch ausgewertet oder die Dachränder wurden auf Basis von True Orthophotos (TrueDOPs) digitalisiert. Die Gebäude von Linz wurden hauptsächlich von der Stadt Linz zur Verfügung gestellt.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste: Standorte von Kindergärten,Schulen, Bibliotheken, Museen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rettung, Feuerwehr. (INSPIRE Annex III)
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INSPIRE Darstellungsdienst für Annex III Thema 12 Gebiete mit naturbedingten Risiken für das Land Salzburg, enthält Layer Überflutungsflächen für HQ30, 100 und 300 sowie die Gefahrenzonen der Bundeswasserbauverwaltung
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Naturschutzgebiete lit. c (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. c). Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten (Pflanzen oder Tierschutzgebiet).(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Umspannwerke der Energienetze Steiermark GmbH - INSPIRE Annex III
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Hochspannungsleitungen und Umspannwerke/Kraftwerke der Energienetze Steiermark GmbH - INSPIRE Annex III
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Geschützte Landschaftsteile gemäß § 12 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Geschützte Landschaftsteile (1) Ein Teilbereich der Landschaft, der 1. das Landschaftsbild besonders prägen, beleben oder gliedern, 2. naturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen, 3. mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bilden oder 4. als Grünfläche in einem verbauten Gebiet zur Erholung dienen und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltenswürdig sind, können von der Behörde zu geschützten Landschaftsteilen erklärt werden. Als geschützte Landschaftsteile können seit der Neu-Erlassung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes im Jahre 2017 insbesondere auch Ökoflächen aus Flurbereinigungs- und Grundzusammenlegungsverfahren unter Schutz gestellt werden. Dabei sind die z.B. Böschungsflächen, Heckenstreifen, Feldraine, Feuchtflächen und Feldgehölze jeweils Bestandteile von lokalen Biotopverbundsystemen. Die Flächen sind damit vor Zerstörung oder unrechtmäßiger Aneignung besser gesichert. Die Unterschutzstellungsverfahren erfolgen grundsätzlich im Zuge der konzentrierten Verfahren der Agrarbezirksbehörde bzw. durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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UNESCO-Welterbestätten nach der UNESCO-Welterbekonvention. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit. Es ist ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument und besitzt mit 187 Vertragsstaaten universelle Gültigkeit. Leitidee der Konvention ist es, die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde, die in einer Liste geführt werden, nicht als Eigentum eines Staates anzusehen, sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit (www.unesco.at) (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Der Datensatz basiert auf den Inhalten der Hydrogeologischen Karte von Österreich 1:500.000. Der Punktlayer beinhaltet Brunnen und Brunnenfelder ab einer Fördermenge von 0,3 mio m³/a. Es handelt sich um Brunnen/Brunnenfelder zur zentralen Wasserversorgung, Brunnen/Brunnenfelder welche artesisch gespannte Grundwasserhorizonte erschließen, sowie Punkte zu Mineral- und Thermalwasservorkommen, welche auf Grund ihrer Ergiebigkeit, Nutzung oder geologischen Position von besonderer Bedeutung sind.
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Darstellung der Vorbehaltsflächen für öffentliche Zwecke dienende Bauten und Anlagen wie z. B. Schulen, Ämter, Sportplätze, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz. Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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