1000
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Scale
-
Überflutungsflächen HQ 30 des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant
-
Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2022-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.
-
Statistische Zählsprengel für Österreich (2024/2023/2022)
-
Wohnbevölkerung nach Siedlungseinheiten für Österreich. Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes 31.10.2021, Siedlungseinheiten 31.10.2021.
-
Geschützte Landschaftsteile gemäß § 11 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Geschützte Landschaftsteile (1) Ein Teilbereich der Landschaft, der a) das Landschafts und Ortsbild belebt, b) natur oder kulturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweist, c) mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bildet oder d) als Grünfläche in einem verbauten Gebiet der Erholung dient und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltungswürdig ist, kann mit der für seine Erhaltung und Erscheinungsform maßgebenden Umgebung mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zum geschützten Landschaftsteil erklärt werden. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
-
Stadtregionen für Österreich (Abgrenzung 2021)
-
Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach Alter und Geschlecht (Stand 2024-01-01). Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes.
-
Überflutungsflächen HQ 100 des Landes Salzburg, INSPIRE- relevant
-
Siedlungseinheiten für Österreich (31.10.2021)
-
Abgrenzung der Feinstaubsanierungsgebiete im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Suchworte=100/2016. (INSPIRE Annex III)