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  • Nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 - kann die Bezirksverwaltungsbehörde Naturgebilde, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse gelegen ist, mit Bescheid zu Naturdenkmälern erklären. Naturgebilde in diesem Sinne sind beispielsweise alte oder seltene Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, besondere Pflanzenvorkommen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, Tümpel, Seen, Moore, Felsbildungen, Gletscherspuren, Mineralien- oder Fossilienvorkommen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und charakteristische Bodenformen, Schluchten und Klammen. Im Gegensatz zur Unterschutzstellung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die als Gebietsschutz größere Flächen umfassen und verbinden, handelt es sich bei Naturdenkmälern meist um Schutz von Einzelerscheinungen in der Landschaft. Die Naturdenkmäler sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Ramsargebiete Burgenland

  • Harmonisierter, INSPIRE-konformer Datensatz für Schutzgebiete in Niederösterreich. Der Datensatz enthält die Außengrenzen folgender Schutzgebietskategorien in Niederösterreich: Biosphärenparke,Europaschutzgebiete (Natura 2000) FFH-Gebiete, Europaschutzgebiete (Natura 2000) Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Nationalparke, Naturdenkmäler, Naturparke, Naturschutzgebiete, Ramsargebiete, UNESCO Welterbe.

  • Fischereireviere bzw. Fischereirechtsinhaber. (INSPIRE Annex III

  • Biotopkartierung 2001 - 2003. Selektive Biotopkartierung in den Bezirken Deutschlandsberg, Hartberg, Liezen, Murau und Weiz innerhalb von 22 Gemeinden. (INSPIRE Annex III)

  • Punktverortung der Golfplätze Österreichs gemäß Handbuch des Golfverbandes Österreich (Stand: 2011) anläßlich der Aktualisierung von CORINE Land Cover, Credits: Handbuch des österreichischen Golfverbandes (2011)

  • Punktförmige Naturdenkmäler im Burgenland (Bäume)

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für die Eisenbahn und die Straßenbahnen in den Ballungsräumen für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung. Im Downloaddienst werden sie getrennt nach Bundesländern angeboten, im Darstellungsdienst ist der österreichweite Datensatz enthalten.

  • Solarpotenzial pro Monat, INSPIRE-relevant

  • Belastete Gebiete (Luft) gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G).\tBelastete Gebiete sind Schutzgebiete der Kategorie D des Anhanges 2 zum UVP-G 2000; in diesen Gebieten werden die Immissionsgrenzwerte des Immissionsschutzgesetzes – Luft, wiederholt oder auf längere Zeit überschritten.