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Land Steiermark, A17 Statistik und Geoinformation, GIS

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  • Staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste: Standorte von Kindergärten,Schulen, Bibliotheken, Museen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rettung, Feuerwehr. (INSPIRE Annex III)

  • Naturschutzgebiete lit. c (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. c). Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten (Pflanzen oder Tierschutzgebiet).(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Biotopkartierung 2001 - 2003. Selektive Biotopkartierung in den Bezirken Deutschlandsberg, Hartberg, Liezen, Murau und Weiz innerhalb von 22 Gemeinden. (INSPIRE Annex III)

  • Landschaftsschutzgebiete gemäß § 6 Steiermärkisches Naturschutzgesetz §13. Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, die besondere landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten aufweisen - im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder durch ihren Erholungswert besondere Bedeutung haben oder erhalten sollen.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Biotopkartierung 2 (Basis ÖLK - BIODIGITOP 2. (INSPIRE Annex III). Historischer Datensatz.

  • Internationale Schutzgebiete nach der Ramsar-Konvention (Feuchtgebiete. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Wasserschutzgebiete des Wasserinformationssystems, Flächen mit wasserrechtlicher Genehmigung im Wasserbuch. (INSPIRE Annex III)

  • Abgrenzung der Feinstaubsanierungsgebiete im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Suchworte=100/2016. (INSPIRE Annex III)

  • UNESCO-Welterbestätten nach der UNESCO-Welterbekonvention. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit. Es ist ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument und besitzt mit 187 Vertragsstaaten universelle Gültigkeit. Leitidee der Konvention ist es, die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde, die in einer Liste geführt werden, nicht als Eigentum eines Staates anzusehen, sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit (www.unesco.at) (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Naturdenkmale gemäß des Steirischen Naturschutzbuches. Naturdenkmale sind hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, die wegen Ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung, ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges für das Landschafts- oder Ortsbild erhaltenswürdig sind.(INSPIRE Annex I. Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).