Creation year

2025

15 record(s)
 
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
Service types
Scale
From 1 - 10 / 15
  • In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Umspannwerke der Vorarlberger Energienetze GmbH & illwerke vkw AG

  • Hochdruck-Gasleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH

  • Hochspannungsleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH, Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH & illwerke vkw AG

  • Hochdruck-Gasleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH

  • Umspannwerke der Vorarlberger Energienetze GmbH & illwerke vkw AG

  • Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) ausgewiesen als Gewässerstrecken durch die Bewertung verschiedener Kriterien entlang der Gewässer (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2024 (3. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Hochdruck-Gasleitungen der Vorarlberger Energienetze GmbH

  • Signifikante vergangene Hochwassererignisse (PFRA) ausgewiesen als Gewässerstrecken oder Punkte (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) 2019-2024 Datenstand: 2024 (3. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.