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  • Naturschutzgebiete lit.a (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. a).Alpine Landschaften, Berg, See und Flusslandschaften. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären. Die Naturparke sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Naturdenkmale gemäß des Steirischen Naturschutzbuches. Naturdenkmale sind hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, die wegen Ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung, ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges für das Landschafts- oder Ortsbild erhaltenswürdig sind.(INSPIRE Annex I. Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Geplanter Kartierungsumfang 2022: Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30000 Zügen/Jahr. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.

  • Ausweisung der wichtigsten Lebensraumkorridore in Österreich. Ausweisung erfolgt basierend auf einen GIS-Modell und einer expertenbasierten Validierung der Modellierungsergebnisse. Im Rahmen von Workhsops würden die Lebensraumkorridore von verschiedenen Fachabteilungen der Landesregierungen begutachtet und deren Anmerkungen einer überarbeiteten Version berücksichtigt. Das Modell stellt somit eine akkordierte und für die nächsten Jahre gültige Ausweisung der wichtigsten Lebensraumkorridore in Österreich dar. Anzumerken ist das nicht ALLE ÜBERREGIONALEN, sondern die für Österreich bedeutsamen Lebensraumkorridore ausgewiesen wurden.

  • Biotopkartierung 2 (Basis ÖLK - BIODIGITOP 2. (INSPIRE Annex III). Historischer Datensatz.

  • Luftgütemessstellen gemäß gemäß Messkonzept-Verordnung zum Immissionsschutzgesetz-Luft sowie Ozon-Messkonzept-Verordnung. Die Messdaten werden für die aktuelle Information der Öffentlichkeit verwendet, sowie für Berichte auf österreichischer und europäischer Ebene.

  • Belastete Gebiete (Luft) gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G).\tBelastete Gebiete sind Schutzgebiete der Kategorie D des Anhanges 2 zum UVP-G 2000; in diesen Gebieten werden die Immissionsgrenzwerte des Immissionsschutzgesetzes – Luft, wiederholt oder auf längere Zeit überschritten.

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für die Eisenbahn und die Straßenbahnen in den Ballungsräumen für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung.

  • Mittelpunkte der Moorflächen aus dem Moorschutzkatalog (Steiner et al. 1992), Hrsg.: Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz, Credits: Gert Michael STEINER unter Mitarbeit von P. Englmaier, M. Fink, F, Grünweis, I. Höfner I. Korner, A. Ströhle und W. Wolf (im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz), Wien, 1992